Gebäudepolicen sollten Leitungswasser- und Unwetterschäden absichern ·Glasbruchdeckungen sind meistens überflüssig
Bauherren verwenden in der Regel viel Zeit für die Planung ihres Hauses. Sie testen verschiedene Grundrisse, wählen aus mehreren Baumaterialien aus und brüten vorab lange über der passenden Inneneinrichtung.
Mit der gleichen Akribie sollten sie auch ihren Versicherungsschutz planen. Denn der Besitz einer Wohnung oder eines Eigenheims verlangt mehr als eine herkömmliche Hausratversicherung. Am wichtigsten ist die Gebäudeversicherung: Sie zahlt, wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder Wasser aus geborstenen Rohren das teure Parkett aufquellen lässt. „Das ist eine der wichtigsten Policen für Hausbesitzer“, sagt Wolfgang Koppitz vom Versicherungsmakler Südvers. Fehlt der Schutz, drohen im Schadenfall hohe finanzielle Belastungen.
Hausbesitzern ist dieses Risiko oft nicht bewusst. Sie machen den Fehler und schließen keine Zusatzdeckungen für Elementarschäden ein. Dann zahlt kein Versicherer bei Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Erdrutschen. Je nach geografischer Lage kommen solche Ereignisse häufiger vor, als viele Gebäudeeigner wahrhaben wollen.
Einzeln kann man sich gegen die Risiken jedoch nicht absichern: Die Assekuranz verkauft prinzipiell nur Policen gegen alle Elementarschäden. Das heißt: Der Hausbesitzer an der Elbe versichert sich auch gegen Lawinengefahr, der Bewohner eines bayerischen Berghofs dafür auch gegen Hochwasser.
Eine Überflutung des Hauses, ein kleines Erdbeben oder ein Erdrutsch können Schäden in einer Größenordnung anrichten, die die Hauseigentümer in den Ruin treiben. Davor warnt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Er nennt ein Beispiel: „In Neubaugebieten in Hanglage ist es wichtig, einen Elementarschutz mit einzubauen“, sagt er. „Hier kann es immer passieren, dass Erdmassen rutschen.“ Das bedeutet Böses. „Der Besitzer muss das neue Haus abbezahlen, obwohl es zerstört ist.“
Schon in der Bauphase gilt es einiges zu beachten, damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht im Fiasko endet. Eine Bauleistungsversicherung ist für Bauherren unerlässlich. Sie schützt vor unvorhergesehenen Schäden durch mangelhaftes Baumaterial oder vor Zerstörungen durch Stürme oder Hochwasser. Sie zahlt auch bei Diebstahl, etwa wenn Einbrecher bereits montierte Heizkörper mitnehmen. Verbraucherschützer Wortberg empfiehlt zudem, vor Baubeginn eine Bauherrenhaftpflichtpolice abzuschließen. Sie springt ein, wenn ein Handwerker stürzt und in eine Baugrube fällt – und der Geschädigte eine Schuld oder Mitschuld des Bauherren nachweisen kann. Klagt der Verunglückte, fungiert die Versicherung gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung für den Hauseigentümer.
Wohnungseigner, die einen Heizöltank auf ihrem Grundstück haben, müssen sich unbedingt gegen Gewässerschäden absichern. Läuft Heizöl aus und verseucht das Trinkwasser, kann das richtig teuer werden. „Wenn der Tank draußen steht, ist die Police ein absolutes Muss“, sagt Wortberg. „In Hochwassergegenden ist es aber ratsam, den Tank auch dann zu versichern, wenn er im Keller steht.“
Die gerne von Vertretern angepriesene Glasbruchversicherung sei hingegen meist überflüssig. Eine kaputte Scheibe kostet einen Bruchteil der jahrelangen Prämienzahlungen. „Das lohnt sich nur für Häuser mit großen Wintergärten und vielen Glasfronten“, sagt Wortberg.
Für Besitzer von Einlieger- oder Mietwohnungen kann der Schutz vor Mietnomaden sinnvoll sein. Mancher Wohnungsmieter zahlt nie einen Cent Miete und setzt auf die mitunter Jahre dauernde gerichtliche Auseinandersetzung, ehe es zur Räumung der Wohnung kommt. Den Mietausfall und Schäden an der Wohnung soll die Mietnomadenversicherung abdecken.
Doch Alexander Wiech von Haus & Grund in Berlin, einem Interessenverband für Vermieter, hält nichts davon. „Die Prämien für den Schutz sind viel zu hoch, als dass sie sich lohnen könnten“, sagt er. „Außerdem haben wir keine Erfahrungswerte, ob der Versicherer im Schadenfall auch tatsächlich zahlt.“ Wiech rät zu Alternativen. Das sei vor allem ein Solvenzcheck des potenziellen Mieters. „Stimmt der Wohnungsinteressent einer Überprüfung zu, ist er auch meistens kein Mietnomade.“
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
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