Berufsunfähigkeitspolicen, die an Rentenversicherungen gekoppelt sind, bergenTücken · Anbieter sprechen Riester-Sparer an
Zwei Albträume plagen fast jeden Erwerbstätigen: berufsunfähig zu werden und im Alter zu knapp bei Kasse zu sein. Daraus wollen die Versicherer Kapital schlagen und versuchen bei Rentenpolicen geschickt, Altersvorsorge und Schutz vor Berufsunfähigkeit (BU) zu verbinden. Eine Zusatzdeckung soll einspringen, wenn der Versicherte seinen Job wegen körperlicher oder seelischer Beschwerden aufgeben muss. Jetzt hat die Assekuranz Riester-Sparer entdeckt und erste BU-Zusatzversicherungen für die staatlich geförderte Altersvorsorge auf den Markt gebracht. Die Policen sind aber nur auf den ersten Blick attraktiv.
Die Allianz geht mit einer neuen BU-Rente zur Beitragssicherung auf Kundenfang. Kann der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben, zahlt der Versicherer die Prämie für die Riester-Rente. Neukunden können die Police gemeinsam mit dem Sparvertrag kaufen. „Die Prämien für den Extrabaustein liegen zwischen fünf und zehn Prozent der Versicherungssumme“, sagt eine Sprecherin. Das Unternehmen wirbt mit einer unkomplizierten Risikoprüfung. Doch das wirkt nur auf den ersten Blick so. Zwar stellt die Allianz bei dem gekoppelten Produkt nur zwei Fragen zur gesundheitlichen Verfassung, doch hat der Versicherer die eine Frage so umfassend formuliert, dass es auf den gleichen gründlichen Gesundheitscheck wie bei einer herkömmlichen BU-Police hinausläuft. Einige wenige Gesellschaften wie die Volksfürsorge bieten ähnliche Policen an.
Verbraucherschützer raten, die Finger von solchen Kombinationspolicen zu lassen, sei es für einen Riester-Vertrag oder eine private Rentenpolice. Stattdessen sollten Kunden eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die meisten der Kombiverträge sind teuer und haben mehr Nachteile als Vorteile. Ihre Deckung reicht im Ernstfall nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die separate Police dagegen soll mit einer monatlichen Rente den Lohn möglichst vollständig ersetzen.
Um den vollen Schutz bei Kombiverträgen zu bekommen, müssen Kunden beide Policen durchhalten. Sie müssen einerseits Prämien für die Rente einzahlen, andererseits auch für die Deckung der Berufsunfähigkeit aufkommen. Viele Anleger denken aber nicht daran, wenn sie die Policen frühzeitig kündigen wollen, etwa wegen eines finanziellen Engpasses. „Über zwei Drittel aller Anleger halten ihren Vertrag nicht bis zum Ende durch, da sollten sie ihn nicht noch mit teuren Extras aufwerten“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Ein ernstes Problem gibt es, wenn der Riester-Sparer sein Geld nicht mehr in den Vertrag stecken will, weil er andere Pläne mit dem Geld hat. Beabsichtigt er etwa ein Haus zu bauen oder eine Familie zu gründen, kann er seinen Vertrag zwar beitragsfrei stellen. Dann zahlt der Staat aber auch keine Zulagen mehr. „Nimmt der Versicherte die Zahlung später wieder auf, ist keinesfalls klar, ob die BU-Deckung bestehen bleibt“, sagt Köster. Die Zulagen sind zudem an die Rentenversicherungspflicht geknüpft. Nur wer in geringem Umfang noch arbeitet, Arbeitslosengeld oder die volle staatliche Erwerbsminderungsrente bezieht, also weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die Förderung.
Und das ist grotesk: Versicherte erhalten also für den Fall keine Zulagen mehr, vor dem sie sich mit einer Police schützen wollten. Denn Frührentner, die einen Lohnersatz aus einem Berufsunfähigkeitsvertrag beziehen, gehen leer aus. Die Zulagen sind aber gerade das Interessante an Riester-Produkten und nicht die relativ magere Rendite.
Ob Riester oder andere Rentenversicherungen – Kunden sollten ihren Vertrag durchhalten. Wegen Geldnot den Altersvorsorgevertrag zu kündigen, hält Stefan Albers, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater, sei nicht ratsam. „Geben Riester-Sparer auf, müssen sie die staatliche Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen zurückzahlen.“ Besser sei es, den Vertrag ruhen zu lassen und im Alter das angesparte Vermögen mitzunehmen.
Anne-Christin Gröger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo