Versicherungsbedingungen für Rückrufe sollen neu gefasst werden // Assekuranzuneins
Friederike Krieger , Hamburg
Große Konzerne fordern eine Entschärfung der Versicherungsbedingungen von Rückrufpolicen. Dirk Wegener, Chef des Risk Managements bei Daimler Insurance Services, kritisierte auf einer Fachkonferenz ausdrücklich die sogenannte Erprobungsklausel. Danach zahlen Versicherer keine Schäden aus Rückrufen, sofern die Produkte vor Auslieferung nicht ausreichend erprobt wurden.
„Es steht schon länger der Wunsch im Raum, die Erprobungsklausel zu streichen oder, wenn das nicht möglich ist, konkret festzulegen, was gemeint ist“, sagt Wegener. In der Autoindustrie betrifft das die Zulieferer, da die Hersteller selbst solche Verträge nicht abschließen können. Die Autohersteller nehmen aber Zulieferer bei einem Rückruf meist in Regress – deshalb haben sie ein großes Interesse an dem Thema.
Durch den technischen Fortschritt werde die Klausel gerade jetzt zum Problem, so Wegener: „Die Produkte werden technisch immer komplexer, aber auch die Methoden der Erprobung werden ständig weiterentwickelt.“ Damit müsse auch die Frage, was im Einzelfall die angemessene Erprobung ist, immer wieder neu gestellt werden. So ist es strittig, ob computerbasierte Simulationen traditionelle Erprobungsmethoden zumindest teilweise ersetzen können.
Hinzu kommt das Problem, dass die ganze Zulieferkette vom Ausschluss betroffen ist: Der Versicherer kann dem Zulieferer den Schutz versagen, wenn ein Subzulieferer ein Teil nicht ausreichend erprobt hat.
Zwar gebe es wenige Fälle, in denen Versicherer wegen der Klausel gar nicht zahlen, sagte Wegener. Streit sei aber programmiert, meistens kommt es zum Vergleich.
Die Assekuranz ist in der Frage uneins. „Man kann nicht ganz auf die Erprobungsklausel verzichten“, sagte Hans-Jörg Mauthe von der Allianz Global Corporate & Specialty. „Das Entwicklungsrisiko darf nicht pauschal auf den Versicherer übertragen werden.“ Stefan Röhrig von der AIG-Tochter Chartis sieht das anders. „Wir sind der Ansicht, dass die Erprobungsklausel sinnvoll ist, sind aber auch nicht glücklich darüber, dass sie so unbestimmt ist“, sagt er. Unter gewissen Umständen sei sie entbehrlich.
Quelle: Financial Times Deutschland
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