Bund der Versicherten und HUK-Coburg entrümpeln das Bedingungswerk einerHausratpolice
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) und der Versicherer HUK-Coburg haben ein Pilotprojekt für kundenfreundliche Verträge gestartet. Gemeinsam haben sie die Vertragsbedingungen für Hausratpolicen der HUK neu gegliedert und sprachlich entrümpelt. Kunden sollen besser verstehen, was sie unterschreiben. Die Verbraucherschützer hoffen, dass sich andere Anbieter daran ein Beispiel nehmen.
In allen Sparten sind die Versicherungsbedingungen für Kunden eine Plage. Das Kleingedruckte ist so umfangreich wie unleserlich. Die Bedingungen sind alles andere als klar. „Gerade an den entscheidenden Stellen sind sie für den Kunden unverständlich“, sagt der ehemalige Versicherungsombudsmann und frühere Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Römer, der das Projekt angestoßen und als Moderator begleitet hat. Häufig wird Kunden erst bei einem Schaden klar, welche Lücken der Versicherungsschutz aufweist – wenn der Versicherer mit Hinweis auf die Bedingungen nicht zahlt.
Die HUK ist keine Ausnahme. Ab dem 1. April vertreibt sie aber Hausratpolicen, deren Bedingungswerk den Segen des BdV und des früheren Ombudsmanns hat. Darin verzichtet der Versicherer auf die übliche Dreiteilung in allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen sowie Klauseln. Das verschafft Kunden einen besseren Überblick. „Der Versicherungsnehmer muss nicht an mehreren Stellen nachlesen, wie er in einer bestimmten Situation versichert ist, sondern findet die Information gezielt an einer Stelle“, sagt der BdV-Vorsitzende Hartmuth Wrocklage.
Früher regelte die HUK zum Beispiel den Versicherungsumfang von Bargeld an drei verschiedenen Orten, heute findet sich alles dazu an einem Platz. Allerdings bekommt der Kunde noch immer einen großen Packen überreicht. Wer sich für die Hausratversicherung Classic/Haushaltglasversicherung interessiert, erhält einschließlich der Werbebroschüre mit allgemeinen Informationen und einem Vorwort von Römer zum Pilotprojekt mit dem BdV stolze 55 Seiten.
Ein Inhaltsverzeichnis hilft bei der Orientierung. Neu ist das Glossar, in dem Begriffe wie „grobe Fahrlässigkeit“ oder „Vandalismus“ erläutert werden. Überarbeitet haben die Projektpartner auch die Sprache des Bedingungswerks. „Der Satzbau ist einfach, die Sätze sind kürzer und die Formulierungen aktiver geworden“, sagt BdV-Vorstand Thorsten Rudnik. „Es werden mehr Relativsätze und weniger Substantive verwendet.“ Sätze mit mehr als 50 Wörtern wurden aufgelöst. Sie sollen jetzt möglichst nicht mehr als 20 Wörter haben. Im Zweifelsfall hat die juristische Genauigkeit aber Vorrang.
HUK und BdV stehlen mit ihrem Pilotprojekt der Munich-Re-Tochter Ergo ein wenig die Schau. Ergo verspricht in einer seit vielen Monaten laufenden Kampagne mit dem Slogan „versichern heißt verstehen“ besondere Kundenfreundlichkeit. Eingelöst wurde das Versprechen bislang nicht.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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