Einige Anbieter müssen Verträge nachträglich ändern
Anleger mit einem Rürup-Renten-Vertrag sollten vom Anbieter verlangte Vertragsänderungen nicht ungeprüft unterschreiben. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Damit die steuerliche Förderung alter Policen auch für das Jahr 2010 erhalten bleibt, verschicken Versicherer zurzeit neue Vertragsversionen für bestehende Verträge. „Kunden sollten die schriftliche Zusage einholen, dass der Versicherer nur Änderungen vorgenommen hat, die für die weitere steuerliche Förderung unumgänglich sind“, rät Hajo Köster vom BdV. Er fürchtet, dass Anbieter Kunden nachteilige Klauseln unterjubeln. Denn vergleichen können sie alte und neue Konditionen kaum. „Es gibt keine Synopse der veränderten Bedingungen und keine Beratung“, kritisiert Köster.
Hintergrund ist die seit 2010 erforderliche Zertifizierung für Rürup-Renten. Zurzeit können Anleger bis zu 72 Prozent der gezahlten Prämien bis 20 000 Euro steuerlich geltend machen. Der Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent. Die Förderung knüpft der Staat an Bedingungen, deren Einhaltung seit 2010 zertifiziert wird. Haben die Anbieter das Zertifikat noch nicht bekommen, müssen sie das Einverständnis des Kunden für etwaige Vertragsänderungen bis Ende Juni 2011 einholen. Die Zertifizierungsstelle fordert etwa Änderungen bei Verträgen mit einem Berufsunfähigkeitsschutz, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorsehen. Auch Bausteine, die eine sofortige Kapitalzahlung bei Berufsunfähigkeit vorsehen, werden nicht akzeptiert. „Die Versicherer müssten die Prämien reduzieren, weil der Kunde jetzt auch weniger bekommt“, fordert Köster.
Das sieht Nicole Werner, Expertin für Altersvorsorge beim Finanzvertrieb MLP, anders. „In der Praxis sind diese Änderungen kaum relevant“, sagt sie. Wer pflegebedürftig sei, sei in der Regel berufsunfähig und bekomme schon von daher die Leistung. Einen Unterschied zwischen alten und neuen Konditionen gibt es aber bei der Soforthilfe im Falle der Berufsunfähigkeit. Die neuen Bedingungen sehen vor, dass Kunden erst Geld sehen, wenn der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Der Kunde erhält zwar rückwirkend Zahlungen, aber zunächst eben nichts.
Die Unterschrift zu verweigern ist aber keine gute Idee. „Kunden sollten bedenken, dass die Bedingungsänderungen vom Staat vorgegeben sind“, sagt Werner. Stimmen Anleger den neuen Konditionen nicht zu, hat das nicht nur für 2010 Folgen. Dann will das Finanzamt auch die Förderung für die vorhergehenden Jahre zurück.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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