Talanx-Tochter Neue Leben muss Ratenzuschläge ausweisen
Im Streit über die Ratenzuschläge bei Versicherungen haben Verbraucherschützer erneut einen juristischen Sieg errungen. Das Landgericht Hamburg kassierte gestern die Klauseln zu Zuschlägen bei Prämienratenzahlungen der Talanx-Tochter Neue Leben. Die Richter werteten die Klauseln als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Transparenzgebot. Die Verkündung der Urteile gegen die Versicherer Ergo und Signal Iduna in der gleichen Sache hat das Gericht aus formalen Gründen verschoben. Es signalisierte aber, dass die Entscheidung genauso ausfallen wird.
„Mit der Urteilsbegründung haben wir ein gutes Rüstzeug für die weiteren Auseinandersetzungen“, sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie hat gegen die Versicherer geklagt, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Schon in der Vorwoche hatten die Verbraucherschützer in einem ähnlichen Verfahren gegen die Stuttgarter Lebensversicherung gewonnen.
Viele Kunden zahlen ihre Versicherungsbeiträge nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich. In dem Fall erheben die Anbieter oft einen Zuschlag, in der Regel sind das fünf Prozent der Jahresprämie. Die Gesellschaften begründen das mit dem höheren Verwaltungsaufwand.
Die Verbraucherschützer sind nicht gegen die Ratenzuschläge, die Kosten sollten jedoch explizit ausgewiesen werden. Ihrer Auffassung nach stundet der Anbieter dem Kunden den Beitrag und gewährt ihm damit einen Kredit, dessen effektiver Jahreszins angegeben werden muss. Das tun viele Versicherer aber nicht. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass einige Versicherer um die zwölf oder 13 Prozent Effektivzins ausweisen müssten. „Wenn Verbraucher das sehen, würden sie vielleicht eher einen Dispokredit in Anspruch nehmen, um die Jahresprämie zu zahlen“, sagt Castelló. Sie sieht die Auffassung der Verbraucherschützer durch die gestrige Urteilsbegründung bestätigt.
Zur Frage der Ratenzahlung gibt es in Deutschland Hunderte von Verfahren, ein Grundsatzurteil aber steht aus. Die Verbraucherschützer werfen den Versicherern vor, systematisch Grundsatzentscheidungen zu verhindern, indem sie kurz vor Prozessende einlenken und die von Kunden geforderten Summen zahlen oder sich mit ihnen vergleichen. Die Verbraucherzentrale hat daher ein Verbandsklageverfahren angestrengt. „Die Versicherer können sich nicht freikaufen“, sagt Castelló. Sollten sie nicht in Berufung gehen, besteht die Verbraucherzentrale auf einer Unterlassungserklärung. Unterschreiben die Versicherer sie, sind die monierten Klauseln in allen ihren Verträgen unwirksam.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo