Schiedsstelle fordert Gesetzgeber zu Konsequenzen aus Insolvenz desKfz-Versicherers Ineas auf
Auf ehemalige Kunden des pleitegegangenen niederländischen Kfz-Versicherers Ineas können erhebliche finanzielle Belastungen zukommen, wenn sie einen Unfall mit Personenschäden hatten. „Es können existenzielle Risiken auftreten, wenn die Haftpflicht wie in diesem Fall einfach entfällt“, sagte der Versicherungsombudsmann Günter Hirsch bei der Vorstellung des Jahresberichts der Schiedsstelle am Donnerstag in Berlin. Der Gesetzgeber müsse aus dem Fall Konsequenzen ziehen, forderte er.
Die International Insurance Corporation (IIC) hat mit den Marken Ineas und Ladycaronline in Deutschland rund 57 000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoverträge verkauft. Dabei ist sie im Preiskrieg der Autoversicherer besonders aggressiv mit billigen Tarifen aufgetreten. Mit der Pleite des Unternehmens im vergangenen Jahr war hierzulande zum ersten Mal ein Autoversicherer zahlungsunfähig geworden. Beim Ombudsmann sind in dieser Sache inzwischen rund 100 Beschwerden und unzählige telefonische Anfragen eingegangen.
Der Versicherer hat nicht nur Kaskoschäden nicht mehr reguliert, sondern auch die Schäden, die seine Kunden Dritten zugefügt haben. Zwar können sich Betroffene an den Verein Verkehrsopferhilfe wenden, um eine Entschädigung zu bekommen. „Aber er leistet nicht, wenn der Geschädigte von Dritten den Schaden ersetzt bekommt“, erklärte Hirsch. Bei Verletzungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung und den Arbeitsausfall. „Aber diese fordern sie von dem Verursacher zurück“, sagte er. Der Schiedsstelle ist mindestens ein ehemaliger Ineas-Kunde bekannt, bei dem das der Fall ist.
Nach Auffassung des Ombudsmans könnte ein deutscher Versicherer aufgrund der strengeren Aufsicht nicht in eine vergleichbare Schieflage geraten. Wenn es schon keine europaweit einheitlichen Insolvenzabsicherungen gäbe, müssten Versicherer aus anderen europäischen Staaten wenigstens auf die unterschiedlichen Standards hinweisen, forderte Hirsch.
Strittig ist auch die Frage, ob Kunden ein Sonderkündigungsrecht hatten, als sich die Insolvenz des Versicherers abzeichnete. Hirsch ist überzeugt davon. Der Insolvenzverwalter fordert von Kunden, die mit Verweis auf dieses Recht den Vertrag beendet hatten, eine Prämiennachzahlung. „Das werden die Gerichte entscheiden“, sagte Hirsch.
Fühlen sich Kunden von ihrem Versicherer schlecht behandelt, können sie sich kostenlos an den Ombudsmann wenden. Er ist für Fälle mit einem Streitwert bis zu 100 000 Euro zuständig, bis 10 000 Euro kann er für die Versicherer verbindliche Entscheidungen treffen. 2010 ist die Zahl der Eingaben unzufriedener Kunden um 1,2 Prozent auf 18 357 gestiegen. Die meisten Beschwerden betreffen Lebens- und Rentenversicherer, gefolgt von Rechtsschutz- und Kfz-Versicherern. Die Erfolgsquote zulässiger Beschwerden ist in der Lebensversicherung von 18,1 auf 19,3 Prozent gestiegen, in den übrigen Sparten von 37,7 auf 38,2 Prozent.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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