Versicherer lassen Kunden nicht gerne aus Verträgen. Was beim Ausstieg zubeachten ist
Die ruhige Zeit zwischen den Jahren ist ideal, um persönliche Unterlagen zu sichten und den Versicherungsordner zu sortieren. Wer überflüssige oder zu teure Policen loswerden will, kann sie jetzt schon kündigen, auch wenn der Vertrag noch viele Monate läuft. Das hat den Vorteil, dass sich die ungeliebte Bindung nicht automatisch verlängert, weil man wieder einmal die Frist versäumt hat. Aber: Kündigen ist gar nicht so einfach. „Die Versicherer nutzen jede Möglichkeit, um Kunden nicht aus dem Vertrag zu lassen“, sagt Hajo Köster, Justiziar der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten (BdV).
Zu den Policen, die nach Auffassung des BdV ersatzlos aus dem Versicherungsordner verbannt werden können, gehören die Autoinsassen-, Glasbruch-, Brillen-, Sterbegeld- und die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Bei anderen Verträgen wie der Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist es wichtig, rechtzeitig für eine Anschlussdeckung zu sorgen.
Sachversicherungen können Kunden spätestens drei Jahre nach Abschluss loswerden. Sie haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bei Haftpflicht ist es ein Monat. Wichtig: Das Kündigungsschreiben muss rechtzeitig vor Ablauf des versicherten Jahres beim Unternehmen eingehen. Was banal klingt, hat durchaus Tücken. „Wir empfehlen, das konkrete Datum nicht zu nennen“, sagt Köster. Stattdessen rät er zu der Formulierung „zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt“. Der BdV weiß von vielen Fällen, in denen Kunden in dem Schreiben versehentlich ein falsches Datum genannt haben. „Dann schreibt der Versicherer zurück, dass die Kündigung komplett unwirksam ist“, sagt Köster.
Es spricht nichts dagegen, einen etwa noch bis August laufenden Vertrag schon jetzt zu kündigen, sagt der Jurist. Manche Verbraucher fürchten, dass der Versicherer nach der Kündigung bei einem dann eintretenden Schaden hartleibig ist. Aber: Das ist er sowieso. „Nach unseren Erfahrungen gibt es kein großes Entgegenkommen der Versicherer mehr und kaum noch Kulanz“, sagt Köster. Kunden sollten die Kündigung per Einschreiben schicken. Bei Versicherern, mit denen sie schon Ärger und Unannehmlichkeiten hatten, kann ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll sein.
Auch jenseits der sogenannten ordentlichen Kündigungsfristen können Kunden aus dem Vertrag aussteigen, und zwar bei Prämienanhebungen und nach einem Schaden. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. In dieser Lage können Verbraucher die Police sofort beenden oder zum Ablauf des Vertragsjahrs.
Bei Kranken-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen als bei Sachversicherungen. Aber: Der Abschluss dieser Policen ist eine Lebensentscheidung. Bevor Anleger einen dieser Verträge kündigen oder ändern, sollten sie sich immer eingehend beraten lassen. Sonst kann der Ausstieg teuer werden.
Quelle: Financial Times Deutschland
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