Französisches Gericht weist Klage des Versicherers ab
Anne-Christin Gröger
und Herbert Fromme, Köln
Die Allianz hat im Giftbusen-Skandal um den französischen Brustimplantatehersteller Poly Implant Prothèse (PIP) eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Handelsgericht in Toulon hat eine Klage des Versicherers zurückgewiesen, mit der er die Versicherungsverträge mit PIP für ungültig erklären lassen wollte. Die inzwischen insolvente PIP steht im Zentrum des Skandals, weil das Unternehmen illegal mit Billigsilikon gefüllte Brustimplantate verkauft hatte.
Aus Sicht der Allianz sind die Versicherungsverträge nichtig, weil PIP wissentlich falsche Angaben gemacht hatte. Der Versicherer kann das aktuelle Urteil anfechten. „Das prüfen wir gerade“, sagte ein Sprecher. Zur Höhe eines möglichen Versicherungsschadens wollte er nichts sagen.
Die Allianz war zwischen 2005 und 2010 der Versicherer von PIP. Organisiert hatte die Deckung das Bureau Central de Tarification, das sich um Policen für Firmen und Personen kümmert, die wegen eines hohen Risikos schwer Schutz auf dem Markt finden.
Der Skandal um fehlerhafte Brustimplantate war in Frankreich vor drei Jahren bekannt geworden, als Ärzte Bedenken wegen des hohen Anteils an gerissenen Silikonkissen anmeldeten. 2010 ging PIP aufgrund einer Klagewelle in die Insolvenz. Eine Untersuchung ergab, dass PIP industrielles Silikon für die Medizinprodukte verwendet hatte, das nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt und zugelassen ist. Ende 2011 hatte das französische Gesundheitsministerium 30 000 Frauen die vorsorgliche Entfernung der Implantate empfohlen.
Um Patientinnen und Patienten in Deutschland künftig vor fehlerhaften Medizinprodukten zu schützen, bereitet die SPD-Fraktion einen Antrag an den Bundestag vor. Danach sollen Hersteller von künstlichen Gelenken, Herzschrittmachern oder Brustimplantaten verpflichtet werden, ähnlich wie Arzneimittelhersteller eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen. „Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte funktionsfähig und sicher sind“, heißt es in dem Antragsentwurf. Die Versicherungspflicht soll garantieren, dass die Betroffenen im Schadensfall eine angemessene Entschädigung erhalten. Eine entsprechende Versicherung würde weit über die heute geltende Produkthaftpflicht hinausgehen.
Quelle: Financial Times Deutschland
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