Viele staatliche Zuschüsse können Gutverdiener nicht in Anspruch nehmen -Wohn-Riester schon. Doch da bereitet die Besteuerung bisweilen Probleme
Friederike Krieger
Friederike Krieger
Ob Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn-Riester – Anbieter werben gern damit, dass der Staat Bausparverträge gleich über mehrere Wege fördert. Gutverdiener können aber nicht alle Möglichkeiten nutzen. Die Höchstgrenzen bei der Wohnungsbauprämie – hier gibt es einen Zuschuss von maximal 45,06 Euro jährlich für Alleinstehende und 90,11 Euro bei Verheirateten – liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25 600 Euro beziehungsweise 51 200 Euro. Bei der Arbeitnehmersparzulage, mit der der Staat vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bezuschusst, gibt es schon ab 17 900 Euro beziehungsweise 35 800 Euro keine Förderung mehr. Hier entgehen gut verdienenden Singles maximal 43 Euro Förderung und Ehepaaren 86 Euro im Jahr.
Besser sieht es dagegen bei Wohn-Riester aus. Hier gibt es keine Einkommenshöchstgrenzen. Mit der Riester-Förderung unterstützt der Staat den Aufbau einer privaten Rente, fördert aber auch die Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum.
Die Zulage beträgt bis zu 154 Euro im Jahr für Alleinstehende und 308 Euro für Ehepaare. Für jedes Kind gibt es 185 Euro. Ist der Nachwuchs nach dem 1. Januar 2008 geboren, sind es sogar 300 Euro. Um die vollen Beträge zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens in den Vertrag fließen. Maximal fördert der Staat Einzahlungen bis zu 2100 Euro jährlich. Dieser Betrag ist auch von der Steuer absetzbar.
Kunden können sich in der Spar- wie auch in der Darlehensphase des Bausparens fördern lassen. „Die Eigenleistung ist geringer, und der Kunde ist schneller mit der Finanzierung fertig“, sagt Bernd Nauerz von der Bausparkasse Wüstenrot.
Die Förderung darf allerdings nur zum Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in Anspruch genommen werden. „Wohn-Riester eignet sich aber auch für junge Leute, die sich mit ihrem Hauswunsch noch nicht sicher sind“, sagt er. Wollen sie nicht bauen, könnten sie das angesparte Guthaben etwa in einen Riester-Fondssparplan übertragen. „Man sollte sich aber bewusst sein, dass ein Neuabschluss immer Geld kostet“, sagt Pamela Bässler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Problematisch ist bei Wohn-Riester die nachgelagerte Besteuerung im Alter. Dazu bildet das Finanzamt ein fiktives Konto, das sogenannte Wohnförderkonto. Dort landen Sparbeiträge, Tilgungsleistungen und Zulagen. Der Betrag wird mit jährlich zwei Prozent verzinst. Ab Rentenbeginn muss der Pensionär das fiktive Kapital dann bis zum 85. Lebensjahr mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Zahlt er alles auf einmal, gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Um die Steuer aufbringen zu können, rät Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen dazu, nach Abzahlung des Bauspardarlehens noch Geld auf einem Sparkonto zurückzulegen. „Das ist die Voraussetzung, damit sich Wohn-Riester rechnet“, sagt er. Weil es im Gegensatz zur Riester-Rente keine monatlichen Auszahlungen gibt, aus denen sich die Steuern bestreiten lassen, würde sonst die gesetzliche Rente geschmälert.
Quelle: Financial Times Deutschland
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