Wer jetzt eine Versicherung abschließt, kann sich den Wechsel in einen neuenTarif offenhalten. Doch der Umtausch-Joker lohnt nicht immer
Friederike Krieger
Friederike Krieger
Umtausch-Joker, Unisex-Optionsrecht, Unisex-Garantie-Zertifikat, Günstiger-Garantie – mit solchen vollmundigen Zusagen umwerben Versicherer derzeit Kunden, die von der Ende Dezember anstehenden Umstellung auf geschlechtsneutral kalkulierte Tarife profitieren werden. Der Deal: Wer schon jetzt einen Vertrag kauft, erhält das Recht, ihn später in einen Unisextarif umzuwandeln, wenn dieser sich als billiger oder leistungsstärker erweist. Doch der frühe Abschluss ist nicht immer sinnvoll.
Weil Frauen und Männer unterschiedliche Lebenserwartungen und Sterbewahrscheinlichkeiten haben, zahlten sie bisher unterschiedlich hohe Beiträge für Policen. Ab dem 21. Dezember dieses Jahres dürfen Versicherer nur noch Tarife anbieten, die nicht nach dem Geschlecht unterscheiden. Der Zwang zu geschlechtsneutral kalkulierten Tarifen gilt für alle Versicherungsformen, aber nur für Neuabschlüsse. Bestandspolicen sind davon unberührt, es sei denn, der Vertrag wird verändert. Vor allem für Männer verteuern sich viele Policen durch die Umstellung. Frauen werden aber – abgesehen von der Risikolebensversicherung – in vielen Sparten weniger zahlen.
Nur einige wenige Versicherer haben bereits Unisextarife auf den Markt gebracht. Die meisten Anbieter warten bis zum Stichtag 21. Dezember ab – und behelfen sich in der Zwischenzeit mit Umtauschversprechen, um Versicherte zum frühen Abschluss zu motivieren. „Die Vorteile für unsere Kunden liegen auf der Hand: Sie sichern sich das günstigere Eintrittsalter und den aktuellen Gesundheitszustand“, sagt ein Sprecher des Versicherers Generali. Der Anbieter ist Namensgeber des Umtausch-Jokers. Kunden, die zwischen dem 1. September und dem 20. Dezember eine Police abschließen, erhalten das Recht, ihren Vertrag zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juni 2013 auf den Unisextarif umzustellen, wenn dieser für sie bessere garantierte Leistungen verspricht. Die sonst bei Neuverträgen üblichen Abschlusskosten oder eine erneute Gesundheitsprüfung fallen bei diesem Wechsel nicht an.
Bei Generali muss der Kunde selbst aktiv werden, damit der Wechsel vonstattengeht. Andere Anbieter wie beispielsweise der Volkswohl Bund setzen auf einen automatischen Umtausch. Diese Lösung sei für den Kunden besser, sagt Christian Schröder, Abteilungsleiter beim Volkswohl Bund: „Eine Umwandlung auf Wunsch ist problematisch, weil der Kunde gar nicht abschätzen kann, ob ein Umstieg für ihn vorteilhaft ist, oder es passieren kann, dass er es vergisst.“ Generali schreibt Kunden an, damit sie das Wechselrecht nicht vergessen. Auch die Vermittler sollen daran erinnern.
Ob es für Unisexprofiteure ratsam ist, schon heute eine Police abzuschließen, hängt davon ab, wie akut ihr Absicherungsbedarf ist. So sollte sich etwa ein Mann, der gerade ein Haus gebaut hat, schnell um eine Risikolebenspolice kümmern und nicht bis nächstes Jahr warten, um die Police ein paar Euro günstiger zu bekommen. „Wenn er in der Zwischenzeit einen tödlichen Unfall hat, steht seine Familie sonst ohne Absicherung da“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ist der Policenkauf nicht so dringend, kann es sich lohnen zu warten. Denn bei den Policen mit Umtauschoption kaufen die Kunden die Katze im Sack. „Auch wenn sie sich einen guten Bisextarif mit Umwandlungsoption gesucht haben, heißt das nicht, dass er auch nach der Umstellung zu den Toptarifen gehört“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Michael Franke, Geschäftsführer beim Analysehaus Franke und Bornberg plädiert dafür abzuwarten: „Wenn kein akuter Bedarf besteht, sollten diejenigen, die von Unisex profitieren, bis nächstes Jahr mit dem Abschluss warten, um einen Marktvergleich vornehmen zu können.“
Den Kunden, die durch die Unisexumstellung künftig mehr zahlen müssen und deshalb noch in diesem Jahr abschließen wollen, rät Franke, auf die „Unisex-Sicherheit“ des Vertrags zu achten. Das heißt, die Bedingungen des Vertrags müssen so gestrickt sein, dass der Tarif nicht bei nachträglichen Änderungen wie einer Aufstockung der Versicherungssumme teilweise oder ganz auf die geschlechtsneutrale Kalkulation umgestellt wird. Sonst hat sich der rechtzeitige Abschluss unter Umständen nicht gelohnt. „Keine Gefahr besteht, wenn der Anbieter angibt, bei Änderungen die bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen anzuwenden“, sagt Franke. Laut einer Untersuchung von Franke und Bornberg sind derzeit aber nur sechs Prozent von 747 Rententarifen „unisex-sicher“, dazu zählen Policen von Alte Leipziger, Continentale, Debeka, Europa, Hansemerkur, Interrisk, Mylife, Swiss Life, Volkswohl Bund und WWK.
Quelle: Financial Times Deutschland
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