Rehe und Seehunde ja, Milchkühe nicht

Worauf Autofahrer beim Wechsel der Police achten sollten

 

Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, sollte sich nicht nur aufgrund des Preises für einen neuen Anbieter entscheiden, sondern auch die Leistungen der neuen Police genau prüfen. „Es ist nicht hilfreich, wenn bei Marderbissen in der Kaskoversicherung nur der Schaden an den Kabeln abgedeckt ist“, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. „Auch Folgeschäden, die dadurch am Wagen entstehen, sollten versichert sein.“

Es lohnt sich auch, nachzuhaken wie der Versicherer mit Wildunfällen umgeht. Während die Vollkaskoversicherung in der Regel für alle Tiere Zusammenstöße deckt, ist es bei Teilkaskopolicen komplizierter. Häufig kommen die Anbieter nur für Schäden auf, die durch Haarwild verursacht werden. Dazu zählen Rehe und sogar Seehunde, aber nicht Kühe. Einige Versicherer bieten aber an, den Schutz auf andere Tiere zu erweitern.

Zudem ist es wichtig, dass der Anbieter in der Vollkaskoversicherung auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Sonst zahlt er nur einen Teil des Schadens, wenn dem Autofahrer ein Verschulden nachzuweisen ist. „Dafür schließt man aber keine Vollkaskoversicherung ab“, sagt Köster.

Er rät wechselwilligen Kunden, sich vom alten Versicherer eine Bestätigung über den Schadenverlauf ausstellen zu lassen. Denn in der Haftpflicht- wie in der Vollkaskoversicherung ist die Schadenfreiheitsklasse entscheidend dafür, wie hoch der Beitrag beim neuen Anbieter ausfällt. Die Bestätigung hilft, Streitereien über die Zahl der Unfälle vorzubeugen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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