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D&O: „Wissentliche Pflichtverletzung“ bleibt unscharf

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung neue Regeln für den Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung aufgestellt. Sie schaffen zwar mehr Klarheit, doch der Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung bleibt unscharf. Er sollte ganz aus den Bedingungen der Versicherer gestrichen werden. Stattdessen sollte der Versicherer dann leistungsfrei bleiben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich einen Schaden verursacht hat.

Wann ist eine Beteiligung bedeutend?

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vor dem Hintergrund von Solvency II und der Niedrigzinsphase nehmen Unternehmensübernahmen auch im deutschen Versicherungsmarkt zu. Dabei müssen Inhaber von Versicherungsunternehmen bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen genügen, um überhaupt eine Unternehmensbeteiligung erwerben oder halten zu dürfen. Dies gilt allerdings nur für Inhaber bedeutender Beteiligungen. Wann eine bedeutende Beteiligung vorliegt und wer als Investor in Betracht kommt, bedarf in der Praxis regelmäßig der intensiven Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde.

Totschlagargument Erprobungsklausel

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer berufen sich immer häufiger auf eine vermeintliche Verletzung der Erprobungsklausel, um den Deckungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung zu verweigern. Die Klausel schließt die Deckung aus, wenn Erzeugnisse vor dem Verkauf nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft getestet worden sind. Vor allem bei exotischen Produkten gibt es aber gar keine allgemeinverbindlichen Regeln, wie ein Erzeugnis zu erproben ist.

Unwetter – wann hilft die Sturmversicherung?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die beiden Stürme „Elon“ und „Felix“ haben am Wochenende vor allem im Norden Deutschlands für Verwüstung gesorgt. Für Schäden an Immobilien kommt in der Regel die Sturmversicherung auf, die in die verbundene Gebäudeversicherung integriert ist. Bei mittelbaren Schäden, die erst in Folge des weiteren Geschehens entstehen, oder bei nicht ausreichender Windstärke, kann der Versicherungsnehmer aber leer ausgehen.

Die Verjährungsfalle

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Um die Verjährung eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung zu vermeiden, müssen Versicherungsnehmer rechtzeitig aktiv werden und eine Verjährungsverzichtserklärung einfordern oder eine verjährungshemmende Klage einreichen. Sie sollten das zwei bis drei Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist in die Wege leiten und nicht erst am 31. Dezember.

PSVaG: Die nächste Krise kommt bestimmt

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Beitrag des einzelnen Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist unabhängig davon, ob und in welchem Grad die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens bei einer Insolvenz tatsächlich gefährdet sind. Auf diese Weise subventionieren solide geführte Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen gesondert ausfinanzieren, risikoreich geführte, die keine Vorsorge zur Sicherung ihrer Verpflichtungen treffen. Nachdem eine Initiative, die Beitragspflicht zum PSVaG risikoadäquater zu gestalten, am mangelnden politischen Willen gescheitert ist, bleibt es vorerst beim bestehenden gesetzlichen Rahmen. Hier führt die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen nur bei einer Übertragung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu einer Verringerung des Beitrags.

Wenn Markt- und Planwirtschaft aufeinander prallen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ab dem 1. Januar 2015 sinkt der einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Einkommens. Die entstehenden Einnahmeverluste können und müssen die Krankenkassen ab Anfang 2015 durch Erhebung eines prozentualen Zusatzbeitrags von ihren Mitgliedern ausgleichen. Unterlassen sie dies, drohen den Vorständen und Verwaltungsräten dieser Krankenkassen persönliche Haftungsrisiken.

Aufklärungsobliegenheit: Der Versicherer entscheidet

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem Schadenfall bestimmt der Versicherer, welche Angaben er von seinem Kunden zur Ermittlung des Sachverhaltes benötigt. Der Versicherungsnehmer sollte dem Auskunftsbegehren grundsätzlich sehr gewissenhaft und vollständig nachkommen. Verweigert er seine Mitwirkung unberechtigt, riskiert er den Verlust seines Anspruches beziehungsweise eine Kürzung der Leistung.

D&O-Versicherung: Klare Bedingungen sind nötig

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Managerhaftpflichtversicherung sorgen die Ausschlusstatbestände der „wissentlichen Pflichtverletzung“ und der „nicht ernstlichen Inanspruchnahme“ für Unsicherheit. Der Akzeptanz der D&O-Versicherung nützt das nicht. Besser wären klare Bedingungen – auch wenn das mehr Schäden und höhere Prämien bedeuten würde.

Erhöhte Haftungsrisiken durch Solvency II

Legal Eye – die Rechtskolumne: Solvency II und die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen schaffen eine Situation, in der Versicherungsunternehmen ihr Handeln eigenverantwortlich an Aufsichtsprinzipien ausrichten sollen, gleichzeitig aber eine Flut detaillierter Vorgaben und Erläuterungen beachten müssen. Das Haftungsrisiko der Geschäftsleiter steigt angesichts der sich überlagernden prinzipien- und regelbasierten Aspekte des neuen Aufsichtssystems.

Insolvenz – Große Risiken für Vorstände

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vorstände und Geschäftsführer sind im Fall der Insolvenz ihres Unternehmens existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren haben ihren Ursprung im Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Insolvenzverwaltern erhoben wird. Besonders problematisch ist, dass die Manager gegen die dadurch entstehenden Risiken teilweise nicht versichert sind.

Versicherer müssen ihre Kunden nicht immer beraten

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer trifft nur dann eine Beratungspflicht, wenn ein Anlass hierfür erkennbar ist. Die Einführung neuer, leistungsstärkerer Verträge zählt nicht unbedingt dazu. Daher sollten Kunden selbst die Initiative ergreifen und regelmäßig ihre Deckung durch den Versicherer oder einen Makler prüfen lassen. Auch für Wohnungseigentümer, die Umbauten planen, ist dies sehr wichtig.

Wer hilft den Sanierungsbeständen?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Niedrigzinsumfeld droht nicht ausreichend kapitalisierten Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ein schwer umkehrbarer Abwärtstrend. Die Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen müssen verbessert werden, insbesondere in Fällen, in denen eine Kapitalzufuhr von außen unrealistisch ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des VAG sieht bisher keine relevante Verbesserung vor.

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