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PSVaG: Die nächste Krise kommt bestimmt

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Beitrag des einzelnen Arbeitgebers zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist unabhängig davon, ob und in welchem Grad die Pensionsverpflichtungen des Unternehmens bei einer Insolvenz tatsächlich gefährdet sind. Auf diese Weise subventionieren solide geführte Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen gesondert ausfinanzieren, risikoreich geführte, die keine Vorsorge zur Sicherung ihrer Verpflichtungen treffen. Nachdem eine Initiative, die Beitragspflicht zum PSVaG risikoadäquater zu gestalten, am mangelnden politischen Willen gescheitert ist, bleibt es vorerst beim bestehenden gesetzlichen Rahmen. Hier führt die Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen nur bei einer Übertragung der Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu einer Verringerung des Beitrags.

Wenn Markt- und Planwirtschaft aufeinander prallen

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Ab dem 1. Januar 2015 sinkt der einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Einkommens. Die entstehenden Einnahmeverluste können und müssen die Krankenkassen ab Anfang 2015 durch Erhebung eines prozentualen Zusatzbeitrags von ihren Mitgliedern ausgleichen. Unterlassen sie dies, drohen den Vorständen und Verwaltungsräten dieser Krankenkassen persönliche Haftungsrisiken.

Aufklärungsobliegenheit: Der Versicherer entscheidet

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem Schadenfall bestimmt der Versicherer, welche Angaben er von seinem Kunden zur Ermittlung des Sachverhaltes benötigt. Der Versicherungsnehmer sollte dem Auskunftsbegehren grundsätzlich sehr gewissenhaft und vollständig nachkommen. Verweigert er seine Mitwirkung unberechtigt, riskiert er den Verlust seines Anspruches beziehungsweise eine Kürzung der Leistung.

D&O-Versicherung: Klare Bedingungen sind nötig

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Managerhaftpflichtversicherung sorgen die Ausschlusstatbestände der „wissentlichen Pflichtverletzung“ und der „nicht ernstlichen Inanspruchnahme“ für Unsicherheit. Der Akzeptanz der D&O-Versicherung nützt das nicht. Besser wären klare Bedingungen – auch wenn das mehr Schäden und höhere Prämien bedeuten würde.

Erhöhte Haftungsrisiken durch Solvency II

Legal Eye – die Rechtskolumne: Solvency II und die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen schaffen eine Situation, in der Versicherungsunternehmen ihr Handeln eigenverantwortlich an Aufsichtsprinzipien ausrichten sollen, gleichzeitig aber eine Flut detaillierter Vorgaben und Erläuterungen beachten müssen. Das Haftungsrisiko der Geschäftsleiter steigt angesichts der sich überlagernden prinzipien- und regelbasierten Aspekte des neuen Aufsichtssystems.

Insolvenz – Große Risiken für Vorstände

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vorstände und Geschäftsführer sind im Fall der Insolvenz ihres Unternehmens existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren haben ihren Ursprung im Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Insolvenzverwaltern erhoben wird. Besonders problematisch ist, dass die Manager gegen die dadurch entstehenden Risiken teilweise nicht versichert sind.

Versicherer müssen ihre Kunden nicht immer beraten

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer trifft nur dann eine Beratungspflicht, wenn ein Anlass hierfür erkennbar ist. Die Einführung neuer, leistungsstärkerer Verträge zählt nicht unbedingt dazu. Daher sollten Kunden selbst die Initiative ergreifen und regelmäßig ihre Deckung durch den Versicherer oder einen Makler prüfen lassen. Auch für Wohnungseigentümer, die Umbauten planen, ist dies sehr wichtig.

Wer hilft den Sanierungsbeständen?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Niedrigzinsumfeld droht nicht ausreichend kapitalisierten Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ein schwer umkehrbarer Abwärtstrend. Die Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen müssen verbessert werden, insbesondere in Fällen, in denen eine Kapitalzufuhr von außen unrealistisch ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des VAG sieht bisher keine relevante Verbesserung vor.

Vertrauensschadenpolicen sind ein Muss

Legal Eye – die Rechtskolumne: Vertrauensschadenpolicen sind ein notwendiger Bestandteil der Versicherungsdeckung eines jeden Unternehmens. Das zeigt nicht zuletzt der Fall eines Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros, der kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde.

Darf ein deutscher Lebens-Bestand ins Ausland?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Lebensversicherungsbestände deutscher Versicherer haben bislang kaum den Weg ins EU-Ausland gefunden. Angesichts der zunehmenden Konsolidierung im europäischen Versicherungssektor könnte sich das ändern. Allerdings steht die BaFin der grenzüberschreitenden Übertragung von Beständen mit Überschussbeteiligung derzeit ablehnend gegenüber. Eine Ablehnung der Aufsicht wird jedoch schwer, wenn die Belange der Versicherten vertraglich abgesichert werden.

D&O-Versicherer müssen für mehr Transparenz sorgen

Am 17. und 18 September 2014 hat der Deutsche Juristentag in Hannover die Reform der Organhaftung diskutiert. Er ist dabei sowohl hinsichtlich des materiellen Haftungsrechts als auch der Anspruchsdurchsetzung zu begrüßenswerten, ausgewogenen Beschlüssen gelangt. Beunruhigend ist hingegen, dass die D&O-Versicherung mehr als „Störenfried“ denn als Teil der Lösung wahrgenommen wird. Hier sind die D&O-Versicherer gefragt, für mehr Transparenz und Verständnis zu sorgen.

Regulierungsverhalten der Versicherer unter der Lupe

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nachdem eine Umfrage des Bundesjustizministeriums bei den Gerichten kein zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherer feststellen konnte, hatte die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein ihre Mitglieder in dieser Sache befragt – mit höchst unterschiedlichem Ergebnis. Die Kritik daran, die Umfrage sei nicht repräsentativ, ließ nicht lange auf sich warten. Nun legt die Arbeitsgemeinschaft mit einer Forsa-Umfrage nach.

D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig

Legal Eye – die Rechtskolumne: Kaum ein anderes Thema in der Versicherungswirtschaft polarisiert stärker als die D&O-Versicherung. Alle Marktteilnehmer scheinen in der einen oder anderen Weise unzufrieden mit der gegenwärtigen Form der Managerhaftpflichtversicherung zu sein. Um das Produkt markttauglich zu halten, müssen Versicherer, Kunden und ihre Berater es reformieren.

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