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Erhöhte Haftungsrisiken durch Solvency II

Legal Eye – die Rechtskolumne: Solvency II und die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen schaffen eine Situation, in der Versicherungsunternehmen ihr Handeln eigenverantwortlich an Aufsichtsprinzipien ausrichten sollen, gleichzeitig aber eine Flut detaillierter Vorgaben und Erläuterungen beachten müssen. Das Haftungsrisiko der Geschäftsleiter steigt angesichts der sich überlagernden prinzipien- und regelbasierten Aspekte des neuen Aufsichtssystems.

Insolvenz – Große Risiken für Vorstände

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Vorstände und Geschäftsführer sind im Fall der Insolvenz ihres Unternehmens existenzbedrohenden Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren haben ihren Ursprung im Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Insolvenzverwaltern erhoben wird. Besonders problematisch ist, dass die Manager gegen die dadurch entstehenden Risiken teilweise nicht versichert sind.

Versicherer müssen ihre Kunden nicht immer beraten

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer trifft nur dann eine Beratungspflicht, wenn ein Anlass hierfür erkennbar ist. Die Einführung neuer, leistungsstärkerer Verträge zählt nicht unbedingt dazu. Daher sollten Kunden selbst die Initiative ergreifen und regelmäßig ihre Deckung durch den Versicherer oder einen Makler prüfen lassen. Auch für Wohnungseigentümer, die Umbauten planen, ist dies sehr wichtig.

Wer hilft den Sanierungsbeständen?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Niedrigzinsumfeld droht nicht ausreichend kapitalisierten Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ein schwer umkehrbarer Abwärtstrend. Die Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen müssen verbessert werden, insbesondere in Fällen, in denen eine Kapitalzufuhr von außen unrealistisch ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des VAG sieht bisher keine relevante Verbesserung vor.

Vertrauensschadenpolicen sind ein Muss

Legal Eye – die Rechtskolumne: Vertrauensschadenpolicen sind ein notwendiger Bestandteil der Versicherungsdeckung eines jeden Unternehmens. Das zeigt nicht zuletzt der Fall eines Kunden des betrügerischen Geldtransporteurs Heros, der kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde.

Darf ein deutscher Lebens-Bestand ins Ausland?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Lebensversicherungsbestände deutscher Versicherer haben bislang kaum den Weg ins EU-Ausland gefunden. Angesichts der zunehmenden Konsolidierung im europäischen Versicherungssektor könnte sich das ändern. Allerdings steht die BaFin der grenzüberschreitenden Übertragung von Beständen mit Überschussbeteiligung derzeit ablehnend gegenüber. Eine Ablehnung der Aufsicht wird jedoch schwer, wenn die Belange der Versicherten vertraglich abgesichert werden.

D&O-Versicherer müssen für mehr Transparenz sorgen

Am 17. und 18 September 2014 hat der Deutsche Juristentag in Hannover die Reform der Organhaftung diskutiert. Er ist dabei sowohl hinsichtlich des materiellen Haftungsrechts als auch der Anspruchsdurchsetzung zu begrüßenswerten, ausgewogenen Beschlüssen gelangt. Beunruhigend ist hingegen, dass die D&O-Versicherung mehr als „Störenfried“ denn als Teil der Lösung wahrgenommen wird. Hier sind die D&O-Versicherer gefragt, für mehr Transparenz und Verständnis zu sorgen.

Regulierungsverhalten der Versicherer unter der Lupe

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nachdem eine Umfrage des Bundesjustizministeriums bei den Gerichten kein zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherer feststellen konnte, hatte die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein ihre Mitglieder in dieser Sache befragt – mit höchst unterschiedlichem Ergebnis. Die Kritik daran, die Umfrage sei nicht repräsentativ, ließ nicht lange auf sich warten. Nun legt die Arbeitsgemeinschaft mit einer Forsa-Umfrage nach.

D&O-Versicherung: Ohne Qualität nicht lebensfähig

Legal Eye – die Rechtskolumne: Kaum ein anderes Thema in der Versicherungswirtschaft polarisiert stärker als die D&O-Versicherung. Alle Marktteilnehmer scheinen in der einen oder anderen Weise unzufrieden mit der gegenwärtigen Form der Managerhaftpflichtversicherung zu sein. Um das Produkt markttauglich zu halten, müssen Versicherer, Kunden und ihre Berater es reformieren.

Transparenz von Versicherungsbedingungen – eine Illusion?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Branche versucht immer wieder, die Versicherungsbedingungen verständlicher zu gestalten. So sind in die neuen Musterbedingungen für die private Unfallversicherung Beispiele eingeflossen. Daraus drohen aber wieder neue Probleme zu erwachsen. Absolute Transparenz und Verständlichkeit werden wohl ein unerfüllter Traum bleiben.

Versicherbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen

Legal Eye – die Rechtskolumne: In der D&O-Versicherung wird seit jeher diskutiert, ob und in welchem Rahmen Geldstrafen oder Geldbußen versicherbar sind. In jüngster Zeit wird der Ruf nach einer Deckung solcher Sanktionen auch über die D&O-Versicherung hinaus lauter. Dazu trägt die geplante Einführung des Unternehmensstrafrechts bei. Die Versicherer sind indes gut beraten, an der bisherigen, eher restriktiven Linie festzuhalten.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Versicherer geloben stets, die Schadenregulierung nicht absichtlich zu verzögern. Trotzdem fordern die Gesellschaften von Anwälten immer häufiger zunächst schriftliche Vollmachten der Mandanten an, obwohl dies nach dem Gesetz gar nicht erforderlich ist. Teilweise passiert dies zu den unmöglichsten Zeitpunkten in der Korrespondenz.

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