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Transparenz von Versicherungsbedingungen – eine Illusion?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Branche versucht immer wieder, die Versicherungsbedingungen verständlicher zu gestalten. So sind in die neuen Musterbedingungen für die private Unfallversicherung Beispiele eingeflossen. Daraus drohen aber wieder neue Probleme zu erwachsen. Absolute Transparenz und Verständlichkeit werden wohl ein unerfüllter Traum bleiben.

Versicherbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen

Legal Eye – die Rechtskolumne: In der D&O-Versicherung wird seit jeher diskutiert, ob und in welchem Rahmen Geldstrafen oder Geldbußen versicherbar sind. In jüngster Zeit wird der Ruf nach einer Deckung solcher Sanktionen auch über die D&O-Versicherung hinaus lauter. Dazu trägt die geplante Einführung des Unternehmensstrafrechts bei. Die Versicherer sind indes gut beraten, an der bisherigen, eher restriktiven Linie festzuhalten.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Versicherer geloben stets, die Schadenregulierung nicht absichtlich zu verzögern. Trotzdem fordern die Gesellschaften von Anwälten immer häufiger zunächst schriftliche Vollmachten der Mandanten an, obwohl dies nach dem Gesetz gar nicht erforderlich ist. Teilweise passiert dies zu den unmöglichsten Zeitpunkten in der Korrespondenz.

Mehr Gestaltungsfreiheit für Vertragsparteien

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber die Definition des Versicherungsfalls den Vertragsparteien überlassen. Dennoch stand in den vergangenen Jahren vor allem die Verwendung und Ausgestaltung des Claims Made-Prinzips in der D&O-Versicherung im Brennpunkt der Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Gestaltungsfreiheit der Versicherer gestärkt. Das ist zu begrüßen.

Spezialisierte Gerichte wären gerechter

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Juristische Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern sollten vor spezialisierten Gerichten verhandelt werden. Das würde nicht nur dazu führen, dass spezialisierte Richter die Fälle verhandeln, sondern auch dazu, dass die Versicherungsnehmer von Fachanwälten vertreten werden.

Provisionsoffenlegung: Erneuter Anlauf – erneut gescheitert

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die Pflicht zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen ist in letzter Minute wieder aus dem Lebensversicherungsreformgesetz herausverhandelt worden. Eine solche Verpflichtung ist zwar kein Allheilmittel. Wenn dadurch jedoch auch nur ein Teil der problematischen Versicherungsabschlüsse aufgrund fehlerhafter Beratung vermieden würde, wäre es aber zumindest ein begrüßenswerter Teilerfolg gewesen.

Meinung gefragt: Reform der Organhaftung

Legal Eye – die Rechtskolumne: Die Reform der Organhaftung steht im Fokus des im September stattfindenden Deutschen Juristentags. Der Diskussion liegt die These zugrunde, dass die Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einerseits zu scharf ist, andererseits Mängel bei ihrer prozessualen Durchsetzung bestehen. Zugleich geht es um Fragen einer künftigen gesetzlichen Regulierung der D&O-Versicherung. Die Meinung der Versicherer ist daher gefragt!

Grenzen für Rechtsschutzversicherer aufgezeigt

Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Rechtsschutzversicherer Deurag darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt Kunden nicht mehr dazu zwingen, sich einer Mediation mit einem von der Gesellschaft ausgesuchten Streitschlichter zu unterziehen, bevor Kosten für die Rechtsverfolgung übernommen werden. Bleibt zu hoffen, dass die Rechtsschutzversicherer jetzt Produkte entwickeln, die ein faires außergerichtliches Verfahren in anwaltlicher Begleitung ermöglichen.

Krankenhaushaftpflicht – ein Hexenwerk?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Haftpflichtschutz im Gesundheitswesen ist ein heiß diskutiertes Thema in der Versicherungswirtschaft. Die Entwicklung der vergangenen Jahre mit erheblich steigenden Prämien für Kunden und immer weniger marktteilnehmenden Versicherern ist für beide Seiten unbefriedigend. Doch statt auf staatliche Eingriffe zu hoffen, sollten und könnten die Akteure die Situation aktiv selbst verändern.

Der Stern der Lebensversicherung sinkt

Legal Eye – die Rechtskolumne: Am 16. Juli 2014 kommt es zum Showdown in Karlsruhe. Dort erhofft sich ein Versicherter vom Bundesgerichtshof die Entscheidung, dass er die Beiträge zurückerhält, die er in seine nach dem Policenmodell abgeschlossene fondsgebundene Lebensversicherung eingezahlt hat. Ob das Urteil Konsequenzen für die Branche hat, ist noch unklar. Nur eins ist sicher: Dem Produkt Lebensversicherung wird es alles andere als zuträglich sein.

Wünschenswerte BGH-Urteile

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In Fragen des Versicherungsrechts kann der Bundesgerichtshof häufig keine Grundsatzurteile fällen, weil Versicherer das verhindern. Es wäre aber wünschenswert, dass die Versicherungsbranche auch Urteile hinnehmen würde, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse ausfallen.

Versicherungsvermittlung: Nur ein Tipp?

Legal Eye – die Rechtskolumne: Auf der Suche nach neuen Vertriebskanälen setzen Versicherer immer wieder auf Kooperationen mit Handelsketten oder Onlinehändlern. Die Kooperationspartner sollen dabei lediglich als sogenannte Tippgeber und nicht als Versicherungsvermittler auftreten. Solchen Praktiken hat der Bundesgerichtshof Grenzen gesetzt. Künftig bedarf es noch größerer Sorgfalt bei der Ausgestaltung des Vertriebs, damit die Grenze zur erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlung nicht überschritten wird.

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