Der Vorschlag des Versichererverbands GDV, Risiken durch die Ewigkeitschemikalien PFAS in der Haftpflichtversicherung zunächst auszuschließen, bevor ein Risikodialog mit Kunden über einen möglichen Wiedereinschluss stattfindet, hat sich in der Praxis anscheinend nicht durchgesetzt. Bei einer Diskussionsrunde auf der Euroforum-Haftpflichtkonferenz in Köln fremdelten Makler, Kunden und auch Versicherer mit dem Konzept. Der GDV sieht eine neue Dynamik beim Thema – auch durch vermehrte Klagen in Europa.
GDV bringt Ausschluss-Klausel zu PFAS
Exklusiv Der Versichererverband GDV hat eine Klausel für den Umgang mit Schäden durch sogenannte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für seine unverbindlichen Musterbedingungen erarbeitet. Demnach sind PFAS-Schäden zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einem zweiten Schritt sollen Versicherer mit den Kunden individuell vereinbaren, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Schäden durch bestimmte PFAS-Stoffe wieder eingeschlossen werden können. Die Industrie kritisiert die PFAS-Klausel des GDV scharf.

