Schlappe für die Barmenia

Das Landgericht Frankfurt hat die Barmenia Krankenversicherung zur Rückzahlung von fast 10.000 Euro verurteilt. Grund ist die nicht ausreichende Begründung von Beitragsanpassungen. Um die Frage, ob die Erhöhung sachlich korrekt war, ging es in dem Verfahren nicht. Der Wuppertaler Versicherer hat angekündigt, in die Berufung gehen zu wollen. Nach der Unabhängigkeit der Treuhänder bei Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind die Begründungen der nächste Konfliktpunkt, der die Branche beschäftigt. … Lesen Sie mehr ›

OLG Köln kippt Beitragserhöhung der Axa Kranken

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich erneut mit der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung befassen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung einem Kunden Beiträge zurückzahlen muss, weil die Begründung für eine Beitragsanpassung nicht ausreichend war. Ilja Ruvinskij, der Anwalt des Kunden, rechnet mit einer Strahlwirkung des Urteils auf die gesamte Branche. Die Axa geht davon aus, die Kunden korrekt informiert zu haben und hat Revision beim BGH eingelegt. … Lesen Sie mehr ›