Seit dem Brexit gilt Großbritannien als sogenannter Drittstaat. Das heißt, britische Gesellschaften können nicht ohne weiteres in der EU tätig werden. Eine Einstufung der britischen Solvenzregeln als äquivalent zum EU-Regime Solvency II würde für einen einfachen Marktzugang sorgen. Obwohl Großbritannien begonnen hat, die EU-Regeln zu ändern, ist das nach wie vor ein realistisches Ziel. Davon zeigten sich Experten beim Rückversicherungs-Symposium der Technischen Hochschule Köln überzeugt. … Lesen Sie mehr ›