Archiv ‘Cum Ex’

Organhaftung: Cum-Ex und Aufsichtsratspflichten

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Bestehen konkrete Verdachtsmomente für das Fehlverhalten des Vorstands, muss der Aufsichtsrat dem nachgehen. Lässt er durchsetzbare Ansprüche gegen den Vorstand verjähren, kann das Unternehmen den Aufsichtsrat für den entstandenen Schaden in Regress nehmen. Eine Entscheidung des Landgerichts Köln zur Organhaftung bei Cum-Ex-Geschäften zeigt: Die Übergänge zwischen konkreten Verdachtsmomenten und eher unspezifischen Vermutungen sind oft fließend. … Lesen Sie mehr ›

Klage: AIG soll Cum Ex-Schäden zahlen

Sogenannte Cum Ex-Geschäfte, bei denen Gewinne für Investoren vom Finanzamt kommen und nicht vom Aktienmarkt, gelten mittlerweile als kriminell. Die Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin argumentiert nun allerdings, dass sie bei ihrem Sheridan-Fonds nicht absichtlich gegen das Gesetz verstoßen habe, sondern lediglich ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Deshalb will die Bank Verluste aus dem Geschäft von ihrem Versicherer AIG zurückholen, berichtet das Handelsblatt. Weil die Gesellschaft nicht zahlen will, hat die Bank Klage gegen AIG eingereicht. … Lesen Sie mehr ›

Unternehmen bestrafen – Manager treffen?

 The Long View – Der Hintergrund  Mit dem Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes will das Bundesjustizministerium Unternehmen für Straftaten ihrer Angestellten zur Rechenschaft ziehen. Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes sollen künftig möglich sein. Da die Möglichkeit, Entscheidungsträger dafür in Regress zu nehmen, nicht ausgeschlossen ist, kommen neue Haftungsrisiken auf Manager und ihre D&O-Versicherer zu. … Lesen Sie mehr ›

Cum Ex: Versicherer geraten ins Visier der Ermittler

Seit mehr als sechs Jahren ermitteln die Finanzbehörden zu den sogenannten Cum Ex-Geschäften, bei denen Investoren, Banken und Berater die Staatskasse um Milliarden geprellt haben. Sie ließen sich bei Aktiengeschäften Steuern erstatten, die sie niemals gezahlt hatten. Jetzt sind auch Versicherer ins Visier der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt geraten. Acht Beschuldigte, davon vier Mitarbeiter von Versicherern, sollen insgesamt fast 14 Mio. Euro hinterzogen haben. Damit nähert sich der Skandal auch der Assekuranz. … Lesen Sie mehr ›