Archiv ‘Gruppenfreistellungsverordnung’

Hilfreiche Statistiken und Datenpools

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  In der Versicherungswirtschaft sind Verbandstatistiken und die Ergebnisse der sogenannten Datenpools häufig von hohem Interesse. Versicherungsnehmer und Versicherer sowie Vermittler können hieraus Erkenntnisse über die Profitabilität einer Versicherungssparte gewinnen. Idealerweise können solche Daten sogar im Hinblick auf künftige Preiszyklen helfen, einer dauerhaften Untertarifierung vorzubeugen. In rechtlicher Hinsicht sind vor allem das Kartellrecht und das Datenschutzrecht zu beachten. … Lesen Sie mehr ›

Kartellrecht: Drum prüfe, wer zusammenarbeitet

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Sei es bei der Übernahme großer Risiken, dem Datenaustausch oder der Entwicklung gemeinsamer Musterbedingungen – in vielen Bereichen macht eine Zusammenarbeit zwischen Versicherern Sinn. Damit Kooperationen zum Wohle der Versicherungsnehmer nicht mit dem Kartellrecht kollidieren, gab es lange Jahre eine europäische Gruppenfreistellungsverordnung. 2017 ist sie ausgelaufen. Seitdem ist es für Versicherer komplizierter geworden, die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Zusammenarbeit einzuschätzen. Eine genaue Prüfung ist aber unabdingbar, denn es drohen hohe Geldbußen. … Lesen Sie mehr ›

Versicherer im Visier der Kartell-Wächter

Deutsche Versicherer sollten die aktuellen Kartell-Prüfungen durch die EU-Kommission in Irland genau beobachten, raten Florian Huerkamp (Bild) und Marcel Nuys von der britischen Kanzlei Herbert Smith Freehills. Die Kommission untersucht derzeit, ob irische Kfz-Versicherer ihren Konkurrenten den Zugang zu einem Schadendaten-Pool verwehrt oder zumindest erschwert haben und ob ihnen dadurch Wettbewerbsnachteile entstanden sind. Die Kommission wird an dem Fall grundsätzlich aufzeigen, was europäischen Versicherern kartellrechtlich erlaubt ist und was nicht, erwarten die Juristen. Versicherer sollten jetzt aktiv werden und ihren Datenaustausch überprüfen. … Lesen Sie mehr ›

Gruppenfreistellungsverordnung ade!

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Am 31. März 2017 läuft die Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor aus. Sie nahm bislang die Zusammenarbeit von Versicherern und Rückversicherern bei der gemeinsamen Deckung bestimmter Risiken im Wege der sogenannten Mitversicherungsgemeinschaft („Pool“) sowie beim Informationsaustausch in Form von gemeinsamen Erhebungen, Statistiken und Studien vom Kartellverbot aus. Die Versicherer haben somit ab dem 1. April 2017 selbst zu prüfen, ob ein Pool tatsächlich nicht dem Kartellverbot unterfällt. Wer Risiken im Rahmen von Pools zeichnet oder gezeichnet hat und sich bislang mit dem Thema nicht beschäftigt haben sollte, muss dies nun zügig nachholen. … Lesen Sie mehr ›

Wegfall von Kartellrechts-Ausnahmen droht

Beim Austausch von Informationen zur Kalkulation von Risiken und bei der gemeinsamen Versicherung von Großrisiken waren Versicherer bisher von der Anwendung des Kartellrechts befreit. Ermöglicht hat das eine sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung. Nun hat die EU-Kommission signalisiert, dass sie die Verordnung zum 31. März 2017 auslaufen lassen möchte. Sie hält die Zusammenarbeit der Versicherer bei Informationen und Mitversicherung zwar für sinnvoll. Dazu ist aber nach Ansicht der Kommission keine gesonderte Ausnahme vom Kartellrecht mehr nötig. Der GDV kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission. … Lesen Sie mehr ›