Legal Eye – Die Rechtskolumne Entsteht ein versicherter Schaden, für den ein Dritter verantwortlich ist, entschädigt der Versicherer zunächst den Versicherungsnehmer. Mit der Auszahlung geht sein Ersatzanspruch gegen den Dritten auf den Versicherer über. Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers besagt, dass er bei einem nicht vollständig gedeckten Versicherungsschaden den Ersatzanspruch gegen den Dritten so lange behält und vorrangig geltend machen kann, bis sein gesamter Schaden abgedeckt ist. Dieses Vorgehen ist nicht unumstritten. … Lesen Sie mehr ›
Archiv ‘Marie Holzhauer’
Wie beaufsichtigt man künstliche Intelligenz?
Legal Eye – Die Rechtskolumne Der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen bringt Versicherern viele Vorteile, vor allem in puncto Schnelligkeit und Kosteneinsparung. Der Preis dafür sind neue Risiken. Diese sind auch ein Fall für die Aufsicht. Neue Instrumente der BaFin sind möglicherweise aber gar nicht notwendig, denn es steht schon eine Reihe von Regelungen zur Verfügung. … Lesen Sie mehr ›
Der Buchauszug verliert seinen Schrecken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Früher waren Versicherer mit dem Anspruch auf den sogenannten Buchauszug leicht zu erpressen. Mit dem Dokument können sich Versicherungsvertreter einen Überblick über ihre Provisionsansprüche verschaffen. Die Versicherer waren oftmals nicht darauf vorbereitet, die meist sehr umfangreichen Dokumente zu erstellen. Gleichzeitig verdonnerten Gerichte die Gesellschaften zu ausführlichen Angaben. Mittlerweile sind die Buchauszüge der Versicherer besser geworden, und auch die Rechtsprechung insbesondere der Oberlandesgerichte geht differenzierter vor. Der Buchauszug hat daher für die Versicherer an Schrecken verloren. … Lesen Sie mehr ›
D&O: Die Tücken der wissentlichen Pflichtverletzung
Legal Eye – Die Rechtskolumne In der D&O-Versicherung sind sogenannte wissentliche Pflichtverletzungen von Managern nicht versichert. Es kann allerdings passieren, dass ein Versicherer trotz einer solchen Pflichtverletzung einen Schaden regulieren muss, weil sich andere versicherte Personen dieses Handeln nicht zurechnen lassen müssen. Ein Beispiel ist der Vorstand, der seinen wissentlich pflichtwidrig handelnden Kollegen nicht ausreichend überwacht und dabei nur fahrlässig gehandelt hat. Lösen ließe sich dieses Dilemma nur durch einen Eingriff ins Haftungsrecht. … Lesen Sie mehr ›