Legal Eye – Die Rechtskolumne Wenn der Bestand eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft übertragen wird, verlieren die Mitglieder des Versicherungsvereins grundsätzlich ihre Rechte als Vereinsmitglied. Nach dem Gesetz müssen sie dafür ein angemessenes Entgelt erhalten. Wenn mit der Stellung als Vereinsmitglied allerdings Nachschusspflichten oder die Möglichkeit der Kürzung von Leistungen verbunden sind, kann der ökonomische Wert der Mitgliedschaft auch negativ sein. Dies sollte im aufsichtsrechtlichen Verfahren bei der Bestandsübertragung in Sanierungsfällen berücksichtigt werden.
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Wer hilft den Sanierungsbeständen?
Legal Eye – die Rechtskolumne: Im Niedrigzinsumfeld droht nicht ausreichend kapitalisierten Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ein schwer umkehrbarer Abwärtstrend. Die Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen müssen verbessert werden, insbesondere in Fällen, in denen eine Kapitalzufuhr von außen unrealistisch ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des VAG sieht bisher keine relevante Verbesserung vor.
Lebensversicherung: Reformgesetz betrifft auch bAV
Das heute vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Reform der Lebensversicherung wird auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung haben. Am stärksten wird die Direktversicherung betroffen sein, aber auch Änderungen bei anderen Durchführungswegen wie Pensionskasse und -fonds sind nicht ausgeschlossen. Experten fürchten einen steigenden Verwaltungsaufwand.



