Archiv ‘Produktfreigabeverfahren’

Lebensversicherer sollen Kosten besser verteilen

Nach ihrem Merkblatt-Entwurf zu den Kosten von Lebensversicherungen legt die Finanzaufsicht in ihrem hauseigenen BaFin-Journal nach: Bei der Beurteilung, ob ein Produkt einen angemessenen Kundennutzen stiftet, müssen die Anbieter die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stärker in den Blick nehmen. Bei sehr hohen Stornowahrscheinlichkeiten reiche der gesetzliche Zwang zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre nicht aus, um eine positive Rendite zu gewährleisten. Die Behörde plädiert dafür, die Kosten über die Vertragslaufzeit besser zu verteilen. … Lesen Sie mehr ›

Eiopa nimmt sich Fondspolicen vor

Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat bereits wiederholt vor überteuerten Fondspolicen gewarnt. Jetzt hat die Behörde ein dreistufiges Verfahren entwickelt, mit dem die Versicherungsaufseher in den EU-Mitgliedsstaaten das Preis-Leistungs-Verhältnis von fondsgebundenen Versicherungen beurteilen können. Damit sollen sie negative Ausreißer mit hohen Kosten und schwacher Leistung identifizieren und dann vertiefend untersuchen können. Die Lektüre des Eiopa-Papiers lohnt sich laut der Behörde auch für die Versicherer. … Lesen Sie mehr ›

Die neue Welt der BaFin

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nachdem die Finanzaufsicht BaFin schon in Bezug auf Banken eine härtere Gangart eingeschlagen hat, rücken jetzt Versicherer in ihr Blickfeld. Für die zweite Jahreshälfte hat die Behörde einen Provisionsrichtwert für Lebensversicherungen angekündigt. Die Terminologie „Richtwert“ kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die BaFin tatsächlich einen Deckel einführen wird. Es drängt sich die Frage auf: Darf sie das überhaupt? … Lesen Sie mehr ›

Was bedeutet das Produktfreigabeverfahren?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Nach der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD müssen Unternehmen, die Versicherungsprodukte für den Verkauf konzipieren, ein internes Produktfreigabeverfahren einführen. Die neuen Pflichten betreffen nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Versicherungsmakler, Assekuradeure und Coverholder. Vielen ist das noch nicht genügend bewusst. Die Vermittler sollten das Produktfreigabeverfahren aber ernst nehmen. Bleiben sie untätig, stellen sich schnell Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen bei den Vermittlern. Zudem drohen Beratungsfehler und Schadenersatz. … Lesen Sie mehr ›