Archiv ‘Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs’

Ottonova darf nicht für Fernbehandlung werben

Vier Jahre, nachdem der Krankenversicherer Ottonova mit der Werbung für sein Angebot der Fernbehandlung begonnen hatte, ist es jetzt amtlich: Die undifferenzierte Werbung für den Arzt-Video-Call des Unternehmens ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden und damit der Wettbewerbszentrale Recht gegeben. Die Fernbehandlung selbst war bei dem Urteil kein Thema. „Wir werden das Angebot fortsetzen, in der Werbung aber künftig etwas sensibler sein“, kündigt Ottonova-Chef Roman Rittweger an. … Lesen Sie mehr ›

BGH entscheidet über Streit um Fernbehandlung

In der Auseinandersetzung über den Streit zwischen Ottonova und der Wettbewerbszentrale spricht der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort. Die Karlsruher Richter beschäftigen sich im Oktober mit der Frage, ob der private Krankenversicherer für sein Angebot der Fernbehandlung durch Schweizer Ärzte werben darf oder ob er damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. In den beiden ersten Instanzen hatte Ottonova verloren. Das Unternehmen sieht jetzt aber Grund zur Hoffnung. … Lesen Sie mehr ›

Wettbewerbshüter gehen gegen Ottonova vor

Der digitale Krankenversicherer Ottonova ist in das Visier der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geraten. Die Wettbewerbshüter haben beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen den Versicherer eingereicht. Sie stören sich daran, dass er für sein Angebot der Fernbehandlung wirbt. Da die Fernbehandlung deutschen Ärzten verboten ist, darf er das nicht, findet die Wettbewerbszentrale. Ottonova-Chef Roman Rittweger sieht das anders, weil der Versicherer ausschließlich mit Schweizer Ärzten zusammenarbeitet. In der Eidgenossenschaft sind Telekonsultationen erlaubt. Wenn sein Ansatz rechtlich nicht zu beanstanden ist, kann die Werbung dafür nicht verboten sein, glaubt Rittweger. … Lesen Sie mehr ›