Risikoausschluss oder „verhüllte Obliegenheit“?

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Regeln über die Rechtsfolgen beziehungsweise die Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kommen oft in Gewand eines Risikoausschlusses daher. Da sie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers einfordern, werden sie in der Rechtsprechung als „verhüllte Obliegenheiten“ gewertet – was eine komplizierte Beweisführung nötig macht. Stimmen werden laut, Abschied von dieser Praxis zu nehmen.

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