Moneymeets darf Provisionen weitergeben

Das Start-up Moneymeets hat einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln gegen die Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) gewonnen. Der Maklerverband hatte gegen den Onlinemakler geklagt, weil Moneymeets die Hälfte der Bestandsprovision an die Kunden weitergibt. Das ist in Deutschland zwar verboten, das Gesetz steht allerdings schon länger in der Kritik. Die Versicherungsaufsicht BaFin verzichtet zurzeit darauf, eventuelle Verstöße zu ahnden.

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1 Antwort »

  1. Die Stellungnahme der IGVM findet sich hier: http://www.igvm.de/igvm-pressemitteilung-zu-bandittigvm-vs-moneymeets/
    Meine Meinung:
    Wer als Versicherungsmakler bestehende Versicherungsverträge akquiriert, ohne überhaupt zu prüfen, ob diese (noch) für die Kunden passen bzw aktuell sind, macht das pure Gegenteil von Verbraucherschutz: Egal, ob mit oder ohne Provisionsabgabe.
    Zum Glück wurde der ursprüngliche Moneymeets-Ansatz, Beratung & Haftung gänzlich via AGB auszuschließen, vom Gericht kassiert. Für die Verbraucher dürfte das im Zweifelsfall erheblich bedeutender sein, als ein paar €uro Provision abzubekommen.

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