IDD: Nicht alle Fragen geklärt

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Die deutschen Versicherungsmakler atmen auf, denn der Gesetzgeber hat in letzter Minute das umstrittene Verbot einer Honorarannahme vom Verbraucher aus dem Umsetzungsgesetz der Vermittlerrichtlinie IDD gestrichen. Für die produktakzessorischen Vermittler gab es die geforderte Freistellung von der jährlichen Weiterbildungspflicht. Für den Rückversicherungsvertrieb ist nun klargestellt, dass die neuen Vergütungsvorgaben nach den Paragrafen 48a ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nicht gelten. Beim Vertrieb von Restschuldversicherungen sind dagegen künftig deutlich strengere Anforderungen zu beachten. Aber dringend erforderliche Klarstellungen sind ausgeblieben.

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