Die deutschen Versicherer wollen erreichen, dass die Bundesregierung die Strahlenschutzverordnung aufweicht – indem sie keine Deckung anbieten, die der im August 2001 in Kraft getretenen neuen Fassung dieser Verordnung entspricht.
Es geht um die Absicherung von Versuchsteilnehmern bei Forschungsprojekten im Medizinbereich. Nach altem Recht mussten Träger von Versuchen mit radioaktiven Substanzen oder Strahlen, vor allem Arzneimittelhersteller, für Versuchsteilnehmer eine so genannte Probandenversicherung abschließen. Der Versuchsteilnehmer erhielt eine Entschädigung, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Projekts Krankheitssymptome auftraten, die er innerhalb weiterer fünf Jahre melden musste.
Diese Fristen hatte die Bundesregierung mit ihrer geänderten Strahlenschutzverordnung ausgedehnt. Eigentlich müssen forschende Unternehmen oder Institute jetzt Versicherungsverträge abschließen, die auch für Schäden aufkommen, die bis zu 30 Jahre nach den Versuchen auftreten. Praktisch aber ist bis heute keine einzige dieser Policen abgeschlossen worden. Zahlreiche Forschungsvorhaben wurden deshalb vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht genehmigt. Die Versicherer weigern sich, entsprechende Verträge anzubieten. „Es geht um eine 30-jährige Rückstellung“, sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Solche Zeiträume seien nur in der Lebensversicherung üblich, nicht aber in der Haftpflichtdeckung, behauptete der GDV-Experte. „Das ist schon EDV-technisch ein Problem.“
Unter dem Druck der Verweigerung durch die Assekuranz hat das Bundesumweltministerium inzwischen reagiert. Im September erließ es eine unbefristete Ausnahmeregelung. Danach darf das BfS Forschungsprojekte genehmigen, für die eine Probandenversicherung nach altem Recht abgeschlossen wird. „Durch die Ausnahmeregelung läuft alles, wie es war“, sagte der GDV-Sprecher. Nach dem Willen der Versicherer soll das auch so bleiben.
Das Bundesumweltministerium will davon nichts wissen. Weder wolle man die Strahlenschutzverordnung erneut ändern, noch die Ausnahmeregelung dauerhaft gelten lassen. Noch für dieses Jahr sind Gespräche zwischen Versicherungswirtschaft und dem Bundesumweltministerium angesetzt, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Wir müssen mit der Versicherungswirtschaft eine Klärung herbeiführen“, sagte er. Der GDV hat für die eigentlich kleine Sparte Probandenversicherung inzwischen eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt.
Zitat:
„Wir müssen mit den Versicherern eine Klärung herbeiführen“ – Sprecher des Umweltministeriums.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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