Lebensversicherer scheuen Soldatenrisiken im Ausland

Bundeswehrverband fürchtet schlechtere Konditionen

Die zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr führen zu einem Umdenken bei den Lebensversicherern. Bislang haben sie Leistungen für Soldaten gezahlt, die bei Auslandseinsätzen starben. Das könnte sich ändern, fürchtet der Bundeswehrverband. Zumindest die Konditionen könnten sich drastisch verschlechtern.

Viele der zurzeit 300 000 Soldaten schließen private Lebens-oder Unfallversicherungen innerhalb eines Rahmenvertrags ab, den das Bundesverteidigungsministerium mit einem von der DBV Winterthur geführten Konsortium aus 24 Versicherern geschlossen hat. Heute sind etwa 70 000 Soldaten über den Rahmenvertrag versichert. Bislang sind 43 bundesdeutsche Soldaten bei Auslandseinsätzen ums Leben gekommen. „Bis jetzt ist in allen Fällen von den Versicherern geleistet worden“, sagt ein Sprecher der DBV Winterthur, die 1871 als „Versicherungsanstalt für Heer und Marine“ gegründet wurde.

Allerdings haben die Versicherer bereits nach dem Raketenunglück in Kabul, bei dem im März vergangenen Jahres zwei deutsche Soldaten ums Leben kamen, mahnend den Finger gehoben. „Sie haben signalisiert, dass sie die Konditionen ändern, wenn sich solche Fälle häufen“, berichtet ein Sprecher des Bundeswehrverbandes.

Die Änderungen könnten in Risikoausschlüssen oder Prämienerhöhungen bestehen. Schon jetzt wollen viele Gesellschaften das Risiko nicht tragen. „Versicherer versuchen, Soldaten vor Auslandseinsätzen dazu zu bewegen, Verträge ruhen zu lassen.“

Bei bisherigen Einsätzen der Bundeswehr im Ausland kam die so genannte Kriegsklausel nicht zum Zuge. Sie entbindet die Versicherer von Leistungen, wenn der Versicherte an kriegerischen Ereignissen aktiv teilgenommen hat. Bei Risikolebensversicherungen müssen sie gar nicht, bei Kapitallebensversicherungen nur den Rückkaufswert des Vertrags zahlen. In diesem Fall springt der Staat ein, macht seine Leistung aber vom Dienstgrad des Soldaten abhängig.

Hat ein Feldwebel etwa eine Lebensversicherung über 200 000 Euro abgeschlossen, kann der Staat die volle Entschädigung mit Hinweis auf den geringen Dienstgrad verweigern.

Die entscheidende Frage für die Versicherer ist, ob der Einsatz eines Soldaten als Kriegshandlung zu bewerten ist. Unklar ist, ob das der Fall sein wird, wenn deutsche Soldaten bei einem Irak-Krieg Truppen eines Bündnispartners in einem anderen Land ersetzen.

„Das kommt auf den Einsatzbefehl an“, sagt Christian-Helmut Draeseke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die privaten Unfallversicherer zahlen bei Auslandseinsätzen der Soldaten grundsätzlich nicht. Aber Bundeswehrangehörige, die entsprechende Verträge haben, können ihre Ansprüche gegenüber dem Staat geltend machen – Soldaten ohne Police können das nicht.

Zitat:

„Versicherer wollen, dass Soldaten Verträge ruhen lassen“ – Bundeswehrverband.,

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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