Von Maike Rademaker, Berlin, und Herbert Fromme, Köln Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse für die Rente vorsorgen, müssen ab 2004 mit einer doppelten Belastung bei den Beiträgen zur Krankenkasse und Pflegeversicherung rechnen. Mit der am 1. Januar in Kraft tretenden Gesundheitsreform müssen auch diejenigen Sparer den vollen Beitragssatz zahlen, die sich die Summe nach Vertragsablauf auf einen Schlag auszahlen lassen – auch wenn bereits die monatliche Einzahlung aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammt. Die Beitragsbelastung soll dabei sich über 10 Jahre erstrecken. Betroffen sind Arbeitnehmer aus zahlreichen Großbetrieben, in denen solche Rentenmodelle angeboten werden.
Die Neuerung, mit der Rot-Grün Krankenkassen und Pflegeversicherung stützen will, dürfte zu heftigen Protesten bei den Betroffenen führen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dringt bereits auf Änderung.
Bisher mussten nur die Sparer Kassenbeiträge zahlen, die die Auszahlung als monatliche Rente erhielten. Auch sie wurden doppelt herangezogen. Das gilt im Gesundheitsministerium als Argument für die nun erfolgende Angleichung bei der Kapitalauszahlung. Demnach würde eine Auszahlung von 30 000 Euro dazu führen, dass das beitragspflichtige Einkommen für 10 Jahre um 250 Euro pro Monat steigt – mit den entsprechenden Erhöhungen bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Auch bei Pflege Älterer soll es Änderungen geben, die die häusliche Pflege attraktiver machen soll. Laut „Spiegel“ schlägt eine Arbeitsgruppe des Gesundheitsministeriums vor, dass der derzeitige Zuschuss für einen Heimplatz mit Pflegestufe III in Höhe von 1 432 Euro „deutlich“ gekürzt wird. Zugleich sollen die Unterhaltspflichten von Kindern und Enkeln ausgeweitet werden. Darüber sei aber noch nicht entschieden, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Rot-Grün stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von Dezember, nachdem bei Pflegefällen auch auf die Ersparnisse von Schwiegerkinder zurückgegriffen werden darf.
Bei der häuslichen Pflege gibt es bei den ersten beiden Pflegestufen deutlich weniger Geld ( Stufe I: 384 Euro, Stufe II: 921 Euro) als bei einer vollstationären Pflege (1023 bzw. 1279 Euro).
Leitartikel Seite 29
Quelle: Financial Times Deutschland
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