Regierung plant gesetzlichen Einlagensicherungsfonds
Von Claus Hulverscheidt, Berlin, und Herbert Fromme, Köln Die Bundesregierung will die Kunden von Lebens- und privaten Krankenversicherungen wirksamer vor einem Totalverlust ihrer Beitragsansprüche schützen. Dazu soll die Branche nach dem Vorbild der deutschen Banken Einlagensicherungsfonds aufbauen, die bei der Pleite einer Versicherung die betroffenen Verträge übernehmen.
Bisher gibt es in der Versicherungswirtschaft nur freiwillige Sicherungseinrichtungen: die Protektor Lebensversicherung AG und die Medicator AG der Krankenkassen. Sie bieten nach Ansicht des Finanzministeriums aber keinen ausreichenden Schutz, da sie auf eine freiwillige Zusammenarbeit des Konkurskandidaten angewiesen sind. Zudem muss das notwendige Geld – wie im vergangenen Jahr bei der Mannheimer Versicherung – im Krisenfall erst eingesammelt werden.
„Die Pleite eines Lebens- oder Krankenversicherers träfe die Verbraucher viel härter, als dies bei der Insolvenz einer Bank der Fall wäre“, sagte Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks. Vor allem Ältere und Kranke könnten dabei in Not geraten. Ziel sei daher, „dass im Falle einer Insolvenz die Ansprüche der Versicherten ungeschmälert erhalten bleiben“.
Branche kritisiert Fondsgröße
Bisher haben in der Bundesrepublik nur die Mannheimer Lebensversicherung sowie einige kleine Sachversicherer aufgeben müssen. Die Kundeneinlagen wurden dabei gerettet. Dennoch forderte der Bundestag die Regierung nach dem Zusammenbruch der Mannheimer Leben zu einer Reform auf. Diese soll nun am 21. April vom Kabinett beschlossen werden und am 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Hendricks zufolge sollen die etwa 120 Lebensversicherer insgesamt 530 Mio. Euro und die rund 60 Krankenversicherer 85 Mio. Euro schrittweise in die Sicherungsfonds einzahlen. Reichen die Beträge im Krisenfall nicht aus, werden Nachzahlungen fällig.
Die Versicherungswirtschaft ist mit den Plänen grundsätzlich einverstanden, hält die Beträge aber für viel zu hoch. „Das ist unnötig. Bisher zahlen die Unternehmen dann, wenn ein Problem auftritt, nicht vorher“, sagte Klaus-Wilhelm Knauth, Geschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. „Dafür haben sie 5 Mrd. Euro zugesagt.“ Für einen Lebensversicherungsfonds seien 50 bis 100 Mio. Euro angemessen, um eine Anschubfinanzierung im Notfall zu garantieren.
Schärfer überwachen will die Regierung auch die Rückversicherer. Sie benötigen künftig eine förmliche Geschäftserlaubnis. Zudem wird eine exakte Mindestausstattung an Eigenmitteln vorgeschrieben. Diese soll sich – anders als von der EU-Kommission geplant – an den entsprechenden Quoten für Erstversicherer orientieren. Brüssel plant dagegen deutlich höhere Anforderungen.
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Quelle: Financial Times Deutschland
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