Öffentliche Anbieter erregen Argwohn der Kommission · Zweiter Fall nach Sparkassen
Von Herbert Fromme, Köln, und Christine Mai, Brüssel Die Europäische Kommission vermutet unerlaubte staatliche Beihilfen im öffentlichen Versicherungssektor in Deutschland. Die zuständige Generaldirektion Wettbewerb hat einen ausführlichen Fragenkatalog an die Bundesregierung gerichtet.
Die öffentlichen Versicherer stellen eine von drei verschiedenen Rechtsformen für Versicherer in Deutschland dar – neben den Aktiengesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Die Öffentlichen sind aus den staatlich organisierten Feuerversicherungen hervorgegangen und gehören heute zum Sparkassenlager. Bund, Länder oder Kommunen dienen ihnen als Gewährträger.
Der Vorwurf der EU-Kommission: Durch die Gewährträgerschaft könnten die Versicherer großzügiger kalkulieren und müssten die Aufsichtsregeln nicht so genau einhalten.
Die Anfrage folgt auf einen Vorstoß der EU gegen den öffentlichen Bankensektor. Von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy wird ab Ende März erwartet, dass er das auf Eis liegende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der exklusiven Namensrechte für Sparkassen wieder aufnimmt. Sein Sprecher sagte gestern, es sei noch nicht klar, ob der Ire tätig werde.
In der Assekuranz wird die Anfrage mit Unverständnis quittiert. „Beihilfetatbestände sind bei öffentlichen Versicherern nicht zu erkennen“, sagte Heiko Winkler, Vorsitzender des Verbands öffentlicher Versicherer in Düsseldorf. Man sei über die Anfrage informiert, offiziell aber noch nicht eingebunden. Ein anderer Assekuranzmanager sagte, Brüssel habe nichts Konkretes in der Hand.
In dem Schreiben, das der FTD vorliegt, stellt die Kommission Fragen zur Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung, der Versorgungsanstalt von Bund und Ländern, den Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Diensts, den öffentlichen Versicherern, die zum Sparkassenlager gehören, und zu Protektor, der Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer.
„Die Kommission verfügt über Informationen über angebliche rechtswidrige Beihilfen im öffentlichen Versicherungssektor“, heißt es in dem Brief. Unternehmen würden von den staatlichen Garantien – als „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“ bekannt – profitieren. Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann die Kommission eine Abschaffung dieser Garantien erzwingen.
„Die meisten Versicherer des öffentlichen Lagers sind heute Aktiengesellschaften“, sagte Winkler. Dort greife die staatliche Haftung nicht. Die AGs gehörten den Sparkassen oder Holdinggesellschaften. Nur in Niedersachsen seien alle öffentlichen Versicherer noch Anstalten im eigentlichen Sinne. „Aber das dortige Recht schließt Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ausdrücklich aus“, sagte Verbandsvorsitzender Winkler.
Quelle: Financial Times Deutschland
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