Ergo will nicht von sich aus Kunden anschreiben, denen die Gruppe nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) noch Geld schuldet. Der BGH hatte Klauseln der Versicherer für ungültig erklärt: Kunden, die zwischen 1994 und 2001 Verträge abschlossen und später vorzeitig kündigten, haben Anspruch auf Nachschlag.
Den bekommen sie aber nur, wenn sie sich melden. Bisher haben erst rund 5000 Ergo-Kunden plausible Ansprüche geltend gemacht.
Der Ergo-Vorstand sieht keinen Widerspruch zur neuen „Transparenzoffensive“ der Branche. Auch einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Assekuranz und den restriktiven Vorschriften im Entwurf des Justizministeriums für ein neues Versicherungsvertragsgesetz vermag Ergo nicht zu erkennen.
Dieser Entwurf würde, sollte er Gesetz werden, die Lebensversicherung dramatisch verändern, stellt KPMG-Versicherungschef Gerd Geib heute in einem Gastkommentar in der FTD fest. Herbert Fromme
Quelle: Financial Times Deutschland
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