Barmer schließt bundesweiten Vertrag zur Kooperation von Ärzten und Kliniken
Von Ilse Schlingensiepen, Düsseldorf Besonders qualifizierte Ärzte und Krankenhäuser sollen gemeinsam die Versorgung von Patienten mit Darmkrebs verbessern. Die Barmer Ersatzkasse hat mit dem Westdeutschen Darm-Centrum (WDC) einen bundesweiten Vertrag zur integrierten Versorgung abgeschlossen, der die Zusammenarbeit von Behandlern aus verschiedenen Bereichen regelt.
Jedes Jahr erkranken 71 000 Menschen in Deutschland neu an Darmkrebs, 30 000 sterben an der Krankheit. Sie ist damit die zweithäufigste bei den bösartigen Tumorerkrankungen. „Unser Vertrag umfasst alle Versorgungsschritte von der Früherkennung über Diagnostik und Therapie bis zur Nachsorge“, sagte Barmer-Vorstand Klaus Richter. Die niedergelassenen Ärzte müssen Patienten innerhalb von drei Wochen einen Termin zur Dickdarmspiegelung geben.
Die Verpflichtung der Mediziner, sich an festgelegten Qualitätskriterien zu orientieren und ihre Behandlungsdaten regelmäßig überprüfen zu lassen, ist Dreh- und Angelpunkt des Vertrags. Die Ärzte in Kliniken und Praxen müssen alle Behandlungsdaten in einer elektronischen Patientenakte erfassen. Die Daten werden vom WDC ausgewertet, jedes Zentrum erhält regelmäßig einen Bericht über seine individuellen Ergebnisse und den Vergleich zu anderen Zentren. „Diese Transparenz erhöht die Qualität der Versorgung“, erwartet WDC-Geschäftsführer Guido Tuschen. Das WDC versorgt nicht Patienten, sondern versteht sich als Kompetenzzentrum.
Die Darmzentren bilden keine räumliche Einheit, sondern kennzeichnen die strukturierte Zusammenarbeit der an der Behandlung Beteiligten. „Wir wollen Versorgung aus einer Hand anbieten“, erläuterte Wolff Schmiegel, Direktor des Knappschaftskrankenhauses der Ruhr-Universität Bochum. Schmiegel war federführend an der Erarbeitung der so genannten S3-Leitlinie für die Behandlung von Patienten mit Dickdarmkrebs beteiligt. Sie gibt Ärzten eine Orientierung, wie sie Patienten bei den verschiedenen Schritten der Behandlungskette nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft versorgen können. Ärzte, die sich am Vertrag beteiligen, müssen nach der Leitlinie arbeiten.
Die Darmzentren sollen einen Koordinator bestimmen. Er ist zentraler Ansprechpartner für Patienten und Ärzte. „Der Koordinator kann ein Arzt sein, aber auch ein Qualitätsmanager“, sagte Tuschen vom WDC.
Der Barmer-Vertrag steht zunächst niedergelassenen Fachärzten und Kliniken offen. Im nächsten Schritt sollen vor allem Hausärzte eingebunden werden, kündigte Barmer-Vorstand Richter an.
Quelle: Financial Times Deutschland
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