Regel zu stillen Reserven soll abgeschwächt werden
Von Herbert Fromme, Dortmund Die Bundesregierung kommt der Versicherungswirtschaft in einem Kernpunkt des geplanten neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) entgegen. Der umstrittene Paragraf 153 des Gesetzentwurfs, der die Beteiligung der Kunden an stillen Reserven regelt, werde wohl geändert, sagte Volker Schöfisch, Referatsleiter für Versicherungsrecht im Bundesjustizministerium, bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung. „Wir führen Gespräche mit dem Finanzministerium und den Verbänden“, sagte er.
Die Versicherer hatten den Gesetzentwurf scharf kritisiert, weil er das Geschäftsmodell für die Lebensversicherung zerstöre. Paragraf 153 sieht vor, dass Lebensversicherer stille Reserven zu 50 Prozent innerhalb von zwei Jahren ihren Kunden unwiderruflich gutschreiben müssen – etwa wenn sie Aktien halten, die stark gestiegen sind. Sollte der Kurs allerdings wieder sinken, können Unternehmen den Verlust nicht von den Kunden zurückholen.
Johannes Lörper, Vorstand bei der Hamburg-Mannheimer, sagte: „Wenn die Bundesregierung den Paragrafen ändern würde, der so nicht durchführbar ist, würde ich das sehr begrüßen.“
Schöfisch betonte gestern, die im Entwurf genannten 50 Prozent seien nicht starr zu sehen: „Es ist auch ein Verfahren denkbar, das die Schlussgewinnbeteiligung beibehält.“ Allerdings müsse der Ungleichbehandlung von Kunden entgegengewirkt werden.
Bisher beteiligen die Versicherer Kunden nur dann an stillen Reserven, wenn sie durch den Verkauf von Aktien, Grundstücken oder anderen Wertpapieren realisiert werden. Ein großer Teil kommt den Versicherten in Schlussgewinnbeteiligungen zugute. Sie werden allerdings nur denjenigen gezahlt, die ihren Vertrag bis zum Ablauf durchhalten. Rund die Hälfte aller Verträge wird aber vorzeitig gekündigt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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