GDV streitet mit der Bundeswehr

Staatliche Leistungen bei Soldatentod im Ausland umstritten · Versicherer protestieren

Von Herbert Fromme, Köln Die Versicherungswirtschaft und das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) sind sich uneinig über den Versicherungsschutz von Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden. Das geht aus einem internen Schreiben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an Mitglieder hervor, das der FTD vorliegt.

Wird ein Soldat bei einem Auslandseinsatz getötet, zahlt die private Unfallversicherung nicht. Das ist in den Bedingungen geregelt. Allerdings greift laut Soldatenversorgungsgesetz (SVG) dann eine so genannte Ausfallbürgschaft der Bundesregierung. Die Hinterbliebenen bekommen vom Staat die Summe, die sie anderenfalls vom Versicherer erhalten hätten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vorsorge für Angehörige, die mit der Unfallpolice beabsichtigt war, nicht ausgehebelt wird und sie schutzlos dastehen.

Allerdings gibt es Krach um die Interpretation des SVG. Das Verteidigungsministerium will nur dann zahlen, wenn der getötete Soldat selbst Versicherungsnehmer war – und nicht nur versicherte Person.

Das sieht der GDV nicht ein. „Gerade für junge Soldaten werden Unfallversicherungen häufig nicht von den Wehrdienstleistenden selbst, sondern den Eltern abgeschlossen, die die Versicherungsbeiträge bezahlen und Vertragspartner (Versicherungsnehmer) sind“, heißt es im GDV-Schreiben an seine Mitgliedsunternehmen. „Gelegentlich erfolgt der Vertragsschluss der Versicherungsverträge auch durch den Ehe- oder Lebenspartner.“

Auch dann sei der Soldat nicht Versicherungsnehmer, sondern lediglich versicherte Person. Die „restriktive Auslegung“ durch das Ministerium könne zu „schwerwiegenden Konsequenzen“ für die Betroffenen führen, teilte der GDV mit.

Nicht erwähnt wird vom Verband, dass sich solche Deckungslücken negativ auf den Verkauf der lukrativen Unfallversicherungen auswirken könnten. Auch andere Policen sind betroffen. „Prinzipiell gilt das auch für Lebensversicherungen“, sagte ein Sprecher. In der Unfall- und in der Lebensversicherung seien bisher aber keine konkreten Fälle bekannt geworden.

Eine Intervention des Verbands beim Verteidigungsministerium blieb erfolglos. Jetzt setzen die Versicherer auf den Bundeswehrverband. „Hier zeigt man Verständnis für die Kritik an der Sichtweise des BMVg“, so der GDV. Der Bundeswehrverband wolle „klarstellend auf das Ministerium zugehen“.

Das Verteidigungsministerium sieht seine Praxis in Übereinstimmung mit dem Recht. Geschützt sei ausschließlich die persönliche Vorsorge der Soldaten, sagte ein Sprecher. „Der grundsätzliche Anspruch auf die Versicherungsleistung muss durch eigene Beitragszahlung der Soldatin oder des Soldaten erworben worden sein.“ Das stehe so in der amtlichen Begründung für die Änderung des Einsatzversorgungsgesetzes von 2004.

Das Problem bestehe in der jetzigen Form nur bei Todesfällen bei Auslandseinsätzen, so der GDV. Bei Invalidität gebe es eine andere Rechtsgrundlage. „Allerdings ist davon auszugehen, dass das BMVg auch hier einen restriktiven Maßstab anlegt.“ Deshalb sollten die Unternehmen ihre Kunden auf die Auffassung des Ministeriums aufmerksam machen.

Zitat:

„Prinzipiell gilt das auch für Lebensversicherungen“ – GDV-Sprecher –

Quelle: Financial Times Deutschland

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