Sollte der Ex-VW-Vorstand verurteilt werden, kann der Managerhaftpflichtversicherer AIG 4,5 Mio. Euro zurückfordern
Von Herbert Fromme, Köln Peter Hartz, früher VW-Vorstand und Regierungsberater, muss weiter finanzielle Folgen des Skandals fürchten, der für seinen Weggang von VW sorgte. Nach FTD-Informationen hat sich der Versicherer AIG ausdrücklich ein Rückforderungsrecht in Millionenhöhe für den Fall vorbehalten, dass Hartz wegen Untreue strafrechtlich verurteilt wird. Dafür hätten die AIG-Anwälte – die Kölner Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr – gesorgt, heißt es. Diese Forderung käme zusätzlich zu einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe auf Hartz zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch. Weder VW noch AIG und die Kanzlei wollten Stellung nehmen.
VW hat für alle Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder eine Managerhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die so genannte Directors‘ & Officers‘ Liability Insurance (D&O). AIG hat nach Angaben aus Versicherungskreisen 4,5 Mio. Euro für den Schaden gezahlt, den Hartz angerichtet hat. Das stieß auf heftige Kritik in der Öffentlichkeit, von „Puff-Police“ war die Rede.
Der Versicherer hatte bei VW gezahlt, weil das Unternehmen seinem Vorstand ein so genanntes Organisationsversagen vorwarf und nachweisen konnte. Die D&O-Versicherung zahlt nur bei fahrlässigen Pflichtverletzungen eines Vorstands, Aufsichtsrats oder anderen versicherten Managers. Hartz habe für eine kleine Gruppe von rund 35 Mitarbeitern das früher geltende Vier-Augen-Prinzip für die Spesenabrechnung abgeschafft. „Bis auf drei Betroffene hielten sich alle Mitarbeiter an die Regeln und missbrauchten diese Änderung nicht“, so ein Kenner des Vorgangs. Nur drei hätten die neuen Vollmachten ausgenutzt. Es handelt sich um den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert, den Ex-Skoda-Manager Helmuth Schuster und den Ex-VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer.
Hartz habe „glaubhaft versichert“, dass er seine Aufenthalte an Vergnügungsstätten aus eigener Tasche bezahlt habe, hieß es in Unternehmenskreisen. „Sonst hätte der Versicherer nicht gezahlt.“ Denn bei einer wissentlichen Pflichtverletzung – und darum hätte es sich dann gehandelt – leisten die D&O-Versicherer prinzipiell nicht.
Genau wegen dieses Punkts könnte der Skandal Hartz auch finanziell wieder einholen. Sollte sich bei den Ermittlungen der Staatsanwälte herausstellen, dass Hartz persönlich Gelder des Unternehmens unrechtmäßig verwendet hat, wäre die Grundlage für die Zahlung des Versicherers entfallen.
In dem Fall würde der Versicherer sich das Geld nicht von VW holen, obwohl die Schadensumme an den Autohersteller geflossen ist. AIG würde Hartz persönlich für den Schaden haftbar machen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig stehen indes kurz vor dem Abschluss. Im Fall einer Anklage und Verurteilung droht Hartz eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Bild(er):
Ärger mit AIG droht: Ex-VW-Vorstand Peter Hartz
Quelle: Financial Times Deutschland
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