Justizministerium entschärft den Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz
Von Herbert Fromme, Köln,und Angela Maier, Frankfurt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist der Versicherungsbranche bei der geplanten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) etwas entgegengekommen. Lebensversicherungskunden sollen erst am Ende des Vertragsverhältnisses zur Hälfte an den stillen Reserven beteiligt werden, die auf ihr eingezahltes Kapital entfallen. Dies habe das Justizministerium in seinem Entwurf für das neue VVG festgelegt, sagte ein Sprecher der FTD. Damit wird der umstrittene Paragraf 153 des Gesetzentwurfs entschärft.
Nach dem ersten Referentenentwurf wären die Versicherer verpflichtet gewesen, ihren Kunden die Hälfte der erzielten stillen Reserven spätestens alle zwei Jahre verbindlich gutzuschreiben. Stille Reserven oder Bewertungsreserven entstehen, wenn die Marktwerte von Papieren wie Aktien oder Anleihen über ihrem Buchwert liegen.
Die Versicherer fürchteten, dass sie dann zu wenig Ausgleichsmöglichkeiten für Schwankungen der Kapitalmärkte hätten und nur noch kurzfristig anlegen könnten. Allerdings sollen die Versicherer laut neuem Entwurf nicht nur bei regulärem Ablauf der Verträge zur Auszahlung der Hälfte der stillen Reserven verpflichtet sein. Dies soll auch bei vorzeitiger Kündigung gelten. „Wenn ein Kunde seine Versicherung vorzeitig kündigt, soll er die dann erzielte Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgezahlt bekommen“, sagte Zypries in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Die Kunden sollten jährlich von den Versicherern über die Beteiligung an der Bewertungsreserve unterrichtet werden. Seien keine Bewertungsreserven vorhanden, bekomme der Kunde nichts. An stillen Lasten solle der Kunde aber nicht beteiligt werden, sagte die Ministerin.
Das Justizministerium stimmt zurzeit den Entwurf mit anderen Ressorts wie Verbraucherschutz, Wirtschaft und Finanzen ab. Im Oktober soll dann ein Regierungsentwurf erstellt und im Kabinett beschlossen werden. Das Gesetz solle am 1. Januar 2008 in Kraft treten, bekräftigte der Sprecher.
Die Entschärfung des umstrittenen Paragrafen war in der Branche erwartet worden. Bereits im April hatte Volker Schöfisch, Referatsleiter für Versicherungsrecht im Bundesjustizministerium, eine Änderung des Paragrafen 153 angekündigt. Die Versicherer hatten den Gesetzentwurf scharf kritisiert, weil er das Geschäftsmodell für die Lebensversicherung zerstöre. Bisher beteiligen die Versicherer Kunden nur dann an stillen Reserven, wenn sie durch den Verkauf von Grundstücken, Aktien oder anderen Wertpapieren realisiert werden. Ein großer Teil kommt den Versicherten in Schlussgewinnbeteiligungen zugute. Sie werden allerdings nur denjenigen gezahlt, die ihren Vertrag bis zum Ablauf durchhalten. Rund die Hälfte aller Verträge wird vorzeitig gekündigt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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