Riester-Rente kommt in Schwung

Steuervorteile und staatliche Förderung machen die private Altersvorsorgeattraktiv – für Bürger mit hohen wie mit kleinen Einkommen

Sie ist ein echter Spätzünder: Erst wollte kaum ein Anbieter die Riester-Rente verkaufen und kaum ein Kunde sie haben. Jetzt wird sie für beide Seiten immer populärer. Binnen eines Jahres stieg der Absatz um fast 50 Prozent, mehr als 6,4 Millionen Verbraucher haben mittlerweile einen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge-Vertrag. „Die Riester-Rente ist eine gute Sache, die auch Gutverdiener mitnehmen sollten“, sagt Thorsten Rudnik von der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten.

Die rot-grüne Bundesregierung hatte die gesetzlichen Renten künftiger Ruheständler empfindlich gekürzt. Damit die Bürger die Lücke füllen können, fördert der Staat den Aufbau der privaten Altersvorsorge unter anderem mit der Riester-Rente, die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt ist. Außer Arbeitnehmern kommen unter anderem Beamte und pflichtversicherte Selbstständige wie Künstler oder Publizisten in den Genuss der staatlichen Zuschüsse. Kann bei Ehepaaren einer von beiden die Förderung beziehen, hat auch der andere einen Anspruch.

Bis zum Jahr 2008 steigen die Zulagen des Staates für die Verträge und die möglichen steuerlichen Vorteile. Im Moment beträgt die Zulage 114 Euro im Jahr für Alleinstehende, Ehepaare erhalten das Doppelte. Außerdem gibt es für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, 138 Euro. Mit Erreichen der Höchstförderstufe 2008 zahlt der Staat Erwachsenen 154 Euro und für den Nachwuchs 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder wird es 300 Euro geben. Voraussetzung für den Erhalt der kompletten Förderung ist, dass der Kunde 2006 und 2007 mindestens drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag fließen lässt, ab 2008 mindestens vier Prozent. Bei der Berechnung werden die vom Staat gewährten Zuschüsse einbezogen. Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen an die Anbieter der Verträge überwiesen und dem Kunden dort gutgeschrieben. Seit Einführung der Riester-Rente hat diese Stelle Zulagen in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro ausgeschüttet. Die in der Ansparphase innerhalb des Riester-Vertrags erwirtschafteten Zinsen und Erträge muss der Kunde zwar nicht versteuern, dafür aber die spätere Rente.

Für Gutverdiener interessant: Sie können ihre Beiträge steuerlich geltend machen. „Je höher das Einkommen, desto lohnender wird die steuerliche Förderung“, sagt Christian Westhoff, Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Riester-Kunden können die Beiträge und die Zulagen bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und so ihr zu versteuerndes Einkommen mindern. „Die maximalen Sonderausgaben-Abzugsbeträge in den Jahren 2006 und 2007 liegen bei 1575 Euro“, sagt Westhoff. Ab 2008 liegt dieser Betrag bei 2010 Euro.

Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor. Es prüft, ob die Steuerersparnis höher ist als die geleisteten Zulagen. Ist das der Fall, zahlt das Finanzamt die Differenz zwischen den Zulagen und der Steuerersparnis als Steuerrückzahlung aus. „Das passiert automatisch mit der Steuererklärung“, sagt Westhoff. Beispiel: Ein kinderloser Lediger mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen von 30 000 Euro hat einen Riester-Vertrag abgeschlossen, in den 1200 Euro im Jahr fließen. Der Staat zahlt die Grundzulage von 154 Euro, der Kunde leistet einen Beitrag von 1046 Euro. Weil sein Steuervorteil aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage, erhält er eine Steuererstattung von 200 Euro – insgesamt erhält er also 356 Euro vom Staat und muss selbst 844 Euro im Jahr aufwenden.

Was er dafür später bekommt, hängt davon ab, wie lange er einzahlt, für welche Vertragsform und welchen Anbieter er sich entscheidet. Denn Riester-Rente ist nicht gleich Riester-Rente. Die Verträge unterscheiden sich zum Teil erheblich. Kunden können zwischen einem Banksparplan, einem Versicherungs- und einem Investmentfondsvertrag wählen. „Bei allen Verträgen ist die staatliche Förderung gleich“, sagt der Ministeriumssprecher. Auch müssen alle Anbieter garantieren, dass mindestens das eingegangene Kapital erhalten bleibt.

Der Banksparplan ist die klassische Variante: Hier erhält der Kunde für seine Beiträge eine feste Verzinsung, deren Höhe sich etwa an der Laufzeit oder anderen Anlageformen orientiert. Diese Verträge eignen sich für sehr sicherheitsbewusste Kunden, die Renditechancen sind entsprechend niedrig.

Bei Riester-Versicherungen gibt es zwei Varianten, die klassische und die fondsgebundene. Bei einer klassischen erhält der Kunde eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil seiner Prämie. Bei jetzt abgeschlossenen Verträgen liegt sie bei 2,75 Prozent, bei ab dem 1. Januar 2007 unterzeichneten beträgt sie 2,25 Prozent. Schließen Kunden eine fondsgebundene Riester-Versicherung ab, erhalten sie keine Garantieverzinsung. Die Kosten für diese Verträge sind höher, dafür aber auch die Renditechancen. Kritiker glauben allerdings, dass diese Anlageform zu teuer ist.

„Wer sich bei Riester für eine Fondsanlage entscheidet, sollte direkt bei einer Fondsgesellschaft abschließen“, sagt Verbraucherschützer Rudnik. Bei einem Riester-Investmentfondsvertrag fließen Beiträge und Zuschläge in Aktienfonds. Die Anbieter verhindern den Verlust des Kapitals mit Sicherheitsmechanismen, zum Beispiel werden bei sinkenden Märkten die Einlagen ab einer bestimmten Grenze umgelagert.

Zitat:

“ „Die Riester-Rente ist eine gute Sache, die auch Gutverdiener mitnehmen sollten“ “ – Thorsten Rudnik,Bund der Versicherten –

Bild(er):

Nicht immer hatte Theo Waigel als Bundesfinanzminister so viel zu lachen wie 1998 bei einer Rede, die der damalige SPD-Chef Oskar Lafontaine in der Haushaltsdebatte im Bonner Bundestag hielt. Helmut Kohl berief Waigel im April 1989 ins Ministeramt. 1993 führte Waigel die umstrittene Besteuerung von Kapitalerträgen ein – picture-alliance/dpa/Stephan Jansen

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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