Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hat eine Basisversorgung mit großen Steuervorteilen entwickelt · Angespartes Kapital ist nicht vererbbar
Auf die Rentner der Zukunft kommen erhebliche steuerliche Belastungen zu. Im Gegenzug fördert der Staat aber immer stärker den Aufbau der privaten Altersvorsorge. Bei der neuen Leibrente, der sogenannten Rürup-Rente, können Kunden einen großen Teil der Beiträge steuerlich geltend machen. Das ist vor allem für Selbstständige interessant.
Mit dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 hat die Besteuerung der Renten begonnen. Die Bundesregierung hat damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Genüge getan, nach denen Beamtenpensionen und Renten steuerlich gleich zu behandeln sind. Zuvor mussten Pensionäre ihre Einkünfte voll, Rentner nur den Ertragsanteil versteuern. Seit 2005 werden die Renten Schritt für Schritt stärker besteuert. Der Satz hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer nach 2040 in den Ruhestand geht, muss seine Einkünfte voll versteuern.
Als Ausgleich können Verbraucher die Aufwendungen für den Aufbau der Altervorsorge weitgehend steuerlich geltend machen. Für Selbstständige hat der Wirtschaftsweise Bert Rürup die nach ihm benannte Leibrente entwickelt, die seit 2005 auf dem Markt ist. Diese Verträge sind jedoch ausgesprochen kompliziert. „Der Beratungsaufwand ist hoch“, sagt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die steuerliche Situation des Kunden muss genau analysiert werden.“
Bislang bietet nur die Assekuranz Rürup-Renten an. Bis Ende Juni 2006 haben die Versicherer nach Angaben des GDV 215 000 Rürup-Renten verkauft. Die magere Nachfrage führt der Verband auf ein „steuertechnisches Problem“ zurück. Der Idee nach soll die Rürup-Rente folgendermaßen funktionieren: Der Kunde zahlt Beiträge für den Vertrag, die er in wachsendem Umfang als Sonderausgaben steuerlich geltend machen kann. So senkt er den zu versteuernden Teil seines Einkommens. Heute können 62 Prozent von maximal 20 000Euro geltend gemacht werden, bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Für Ehepaare gelten die jeweils doppelten Beträge. Das frühere Problem: Im Zuge der automatischen Günstigerprüfung der Finanzämter verpuffte der Rürup-Effekt. Andere Ausgaben, die Selbstständige steuerlich geltend machen können – wie Beiträge zur privaten Krankenversicherung -, verhinderten die volle Anrechenbarkeit der Zahlungen für die Altersvorsorge. Das Problem hat der Gesetzgeber mittlerweile gelöst. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 sind von jedem Rürup-Euro 62 Cent steuerlich absetzbar. Die Assekuranz verspricht sich davon einen Nachfrageschub.
Für Angestellte ist der Abgabenaspekt der Rürup-Rente weniger interessant, weil das Finanzamt bei ihnen die Abgaben an die gesetzliche Rentenversicherung zu den Sonderausgaben zählt, und zwar auch den Arbeitgeberanteil. Für manche, etwa ältere Arbeitnehmer, kann der Abschluss einer Rürup-Rente unter Umständen trotzdem sinnvoll sein.
Für die Steuervorteile müssen Kunden harte Bedingungen in Kauf nehmen. Die Rürup-Rente funktioniert im Wesentlichen wie die gesetzliche Rente, der Kunde hat keinen Zugriff auf das angesparte Kapital und kann es auch nicht vererben. Stirbt der Kunde, fällt das Geld an das Versichertenkollektiv. „Alles, was vererbt wird, freut die Erben, hat aber mit Altersvorsorge nichts zu tun“, sagt Rürup.
Um Angehörige abzusichern, können Kunden allerdings den Vertrag mit einer Hinterbliebenenversicherung koppeln. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist als Ergänzung möglich. Beides kostet extra, ist in Kombination mit einem Rürup-Vertrag aber innerhalb der Höchstgrenzen steuerlich absetzbar. Manche Versicherer lehnen die Kombination mit einem Berufsunfähigkeitsschutz ab. Sie glauben, dass die maximal möglichen Versicherungssummen zu gering sind.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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