Senkung der Mindestverzinsung bremst Verkauf · Garantierte Beitragsrendite privater Verträge fällt auf 1,37 Prozent
Die Anbieter von klassischen privaten Rentenversicherungen können Kunden nach Absenkung des Garantiezinses keinen Inflationsausgleich mehr auf die Beiträge garantieren. Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata reicht die durchschnittliche garantierte Beitragsrendite von privaten Rentenverträgen mit 1,37 Prozent bei der aktuellen Inflation von 1,7 Prozent nicht für den Werterhalt des eingesetzten Kapitals. „Das macht den Verkauf schwierig“, sagte Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will.
Das Problem für die Lebensversicherer: Nach Wegfall des Steuerprivilegs in der Kapitallebensversicherung 2005 ist der Absatz dieser Verträge drastisch eingebrochen. Die Versicherer wollen das mit dem Verkauf von privaten Rentenversicherungen kompensieren. Ohnehin erwartet die Branche einen steigenden Absatz dieser Verträge, weil die gesetzlichen Renten künftig drastisch sinken. Die Senkung der Mindestverzinsung dürfte aber eine herbe Verkaufsbremse sein. Potenzielle Kunden könnten angesichts der geringen garantierten Beitragsrendite auf Angebote aus anderen Branchen ausweichen, etwa Investmentfonds.
Bei klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen erhalten die Kunden auf den Sparanteil ihrer Prämie die sogenannte Überschussbeteiligung. Sie setzt sich aus der garantierten Mindestverzinsung und der Gewinnbeteiligung zusammen, die jährlich deklariert wird. Der Garantiezins wird staatlich festgelegt, der bei Vertragsabschluss geltende läuft über die gesamte Vertragsdauer. Die Differenz zwischen Garantiezins und garantierter Beitragsrendite entsteht, weil der Versicherer den Zins nicht auf den vollen Beitrag des Kunden anrechnet, sondern Risiko- und Kostenanteile abzieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde der Garantiezins von 2,75 auf 2,25 Prozent gesenkt. Im Bestand haben die Versicherer Verträge mit einem Garantiezins zwischen 2,75 und 4 Prozent. Die Überschussbeteiligung ist mit im Schnitt 4,3 Prozent fast auf dem Niveau des Vorjahrs geblieben. Das heißt: Die meisten Anbieter haben sie um jene 0,5 Prozentpunkte angehoben, um die der Garantiezins gesenkt wurde. Assekurata hat für die Untersuchung Daten von 79 Versicherern analysiert, die mehr als 90 Prozent des Marktes abbilden.
Auch bei Rentenversicherungen wird die Absenkung der Garantieleistung im Moment durch die Überschussbeteiligung ausgeglichen. „Anders als bei den vorhergehenden Tarifgenerationen reicht die garantierte Beitragsrendite bei Neuverträgen nicht zum Ausgleich der derzeitigen Inflation“, sagte Will. Dass die Absenkung der Überschussbeteiligung bis auf den Garantiezins durchaus möglich ist, hat sich infolge der Kapitalmarktkrise 2001 gezeigt. Die Garantiezinssenkung führe dazu, dass andere Produkte von den Vertrieben mehr in den Vordergrund gestellt werden, sagte er. Das werden kapitalmarktnähere Verträge sein, etwa fondsgebundene Versicherungen.
Nach einer Umfrage der Ratingagentur unter 50 Versicherern gehen 84 Prozent der Anbieter davon aus, dass die Überschussbeteiligung im kommenden Jahr aufgrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sinken wird. Die Novelle sieht eine stärkere Beteiligung der Kunden an stillen Reserven vor, der Differenz von Buch- und Marktwert von Kapitalanlagen. Außerdem sollen sie nach einer Kündigung ihres Vertrags mehr Geld als bisher zurückerhalten.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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