Aktuarverband fordert Nachbesserung bei Vertragsgesetz
Die Assekuranz erhöht den Druck auf Bundestag und Bundesregierung, das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das derzeit im Parlament beraten wird, in letzter Minute zu ändern. Auf ihrer Jahrestagung Ende vergangener Woche meldeten sich die Aktuare – speziell ausgebildete Versicherungsmathematiker – zu Wort. Durch die Neuregelungen stiegen die Risiken für die Lebensversicherer, ohne den Kunden zu nützen, sagte Norbert Heinen, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Er wurde bei der Jahrestagung turnusgemäß von Ulrich Orbanz abgelöst. Orbanz ist freier Berater bei Towers Perrin Tillinghast.
Heinen kritisierte neue Regeln für die Beteiligung der Versicherungskunden an den stillen Reserven bei Kündigungen. Der Entwurf sieht vor, dass Gesellschaften die sogenannten Bewertungsreserven ermitteln und dem Kunden zur Hälfte auszahlen. Zwar sehe der Entwurf vor, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Kapitalausstattung unberührt blieben, sagte Heinen. „Aber es ist nicht klar, was die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse sind.“ So bliebe im Dunkeln, ob die Versicherer nur dann die Beteiligung an den stillen Reserven ausschütten müssten, wenn sie zum Beispiel die Stresstests der Aufsicht bestünden, oder ob die Ausschüttung auch in einer prekären Lage erfolgen müsse.
Auch die Regelungen zum Rückkaufswert eines Lebensversicherungsvertrags lehnt die DAV ab. Die Versicherer sollen bei Abschluss für die gesamte Laufzeit zusagen, wie viel Geld sie dem Kunden zu welchem Zeitpunkt zurückzahlen. Die Entwicklung der Kapitalmärkte bleibt dabei außen vor. Aktuare und Versicherer fürchten, dass bei Zinsanstiegen viele Kunden kündigen, um die hohen Rückkaufswerte einzustreichen und das Geld anders anzulegen. „Die Gefahr ist auch wegen großer Vertriebsorganisationen wie AWD oder MLP groß“, sagte Heinen. Deren Vermittler hätten wegen der Provisionen ein Interesse, dass Kunden Verträge kündigen und neu investieren.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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