Wie Unternehmen ihre Führungskräfte versichern
Die Politik will die Höhe der Abfindung für ausscheidende Manager auf zwei Jahresgehälter begrenzen. Das Vorhaben dürfte bei manchen Führungskräften Hohngelächter auslösen. Sie sind schon froh, wenn ihr Arbeitgeber zum Abschied nicht auch noch Schadensersatz für Fehlentscheidungen von ihnen verlangt. Wie die Unternehmen ihre Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer gegen Haftungsansprüche – auch aus der eigenen Firma – am besten versichern, beschreiben Gerhard Ries und Gunhild Peiniger in ihrem Buch „Haftung und Versicherung von Managern“, das Einführung, Ratgeber und Nachschlagewerk in einem ist.
Für den Fall der Fälle erwerben Unternehmen für ihr leitendes Personal D&O-Policen („Directors and Officers Liability Insurance“). Der Gedanke dahinter: Die Unternehmen wollen verhindern, dass Manager aus Furcht vor persönlichen Folgen jedwedes Risiken scheuen und zu zaudernden Entscheidern werden. In Deutschland werden die von der US-Assekuranz infolge des Börsencrashs von 1929 entwickelten D&O-Versicherungen erst seit Beginn der 90er-Jahre angeboten.
Dass Streitfälle an die Öffentlichkeit gelangen, ist eher die Ausnahme. Ex-DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp hatte 2000 gesagt, es habe sich bei Chrysler um eine Übernahme und nicht um eine Fusion gehandelt. Chrysler-Aktionäre erstritten daraufhin Schadensersatz von 300 Mio. Euro, der Konzern holte sich fast 200 Mio. Euro bei D&O-Versicherern zurück. Oder Peter Hartz: Volkswagen hatte nach dem Skandal um Schmiergeld und Lustreisen beim D&O- Versicherer AIG einen Schaden von 4,5 Mio. Euro angemeldet. AIG musste zahlen, weil dem Ex-Vorstand ein Organisationsversagen zur Last gelegt wurde – er hatte Spesenabrechnungen nicht ausreichend kontrollieren lassen.
Anwalt Ries und Versicherungsmaklerin Peiniger geben zu Beginn den aktuellen Stand der Gesetzgebung auch im Stiftungs- und Vereinsrecht wieder. Und führen dann mit starkem Praxisbezug die wichtigsten Policen auf, darunter den Spezial-Straf-Rechtschutz. Schließlich werden Manager auch für das Fehlverhalten von Mitarbeitern verantwortlich gemacht. Das gilt nicht nur bei „Risiken“ wie Falschbilanzierung oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Jedes Jahr strengen Behörden allein wegen Umweltdelikten über 40 000 Strafverfahren an.
Haftung und Versicherung von Managern G. Ries, G. PeinigerWalhalla 2007 224 S.22,90 Euro ISBN 9783802915468.
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo