Klage gegen Cyberversicherer abgewiesen

Ein Unternehmen bleibt auf einem Schaden in Höhe von 85.000 Euro infolge einer betrügerischen E-Mail sitzen, die Cyberdeckung mit Vertrauensschadenbaustein greift nicht. Das hat das Landgericht Hagen entschieden. Die Täter hatten sich als Geschäftspartner ausgegeben und die Zahlung für offene Rechnungen umgeleitet. Damit liege keine Verletzung der Informationssicherheit des Versicherten und somit kein versicherter Schaden vor, urteilte das Gericht.

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2 Antworten »

  1. Genau deswegen legen wir auf das Wording größten Wert und geben uns für unsere Kunden nicht mit einem Vertauensschadenbaustein sondern nur mit einer vollumfänglichen Vertrauensschadenversicherung zufrieden. (via LinkedIn)

    • Norbert Jagerhofer Absolut Ihrer Meinung! Ein Vertrauensschadenbaustein in der Cyberversicherung ist ein `Nice to have`, ersetzt aber natürlich keine vollumfängliche Vertrauensschadenversicherung als `Stand Alone` Lösung. Ein Gutes hat aber diese Entwicklung: Die in den letzten Jahren stiefmütterliche Behandlung hat nun hoffentlich ein Ende und ich bin davon überzeugt, dass durch die Cyberversicherung eine `echte` Vertrauensschadenversicherung wieder eine wohl verdiente Renaissance erlebt. Danke für Ihren wertvollen Input dazu! 👍 (via Linkedin)

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