Wie der KoranVertragsklauseln bestimmt

Spezialangebote für islamische Gesellschaften

Von Friederike Krieger Der Koran ist eindeutig: „Diejenigen, die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat.“ Dieses Zinsverbot und andere Vorgaben machen es strenggläubigen Muslimen unmöglich, sich mit Versicherungen einzudecken. Um die finanzstarke Zielgruppe trotzdem für sich zu gewinnen, arbeitet die Assekuranz an schariakonformen Angeboten.

Schon das generelle Konstruktionsprinzip einer Versicherung kollidiert mit den Wertvorstellungen des Islams. „Die konventionelle Versicherung gilt als verbotenes spekulatives Investment, da es ungewiss ist, ob der Schadenfall eintritt“, erklärt Lukas Müller, Client-Manager für die Golfstaaten bei der Swiss Re. Um nicht mit dem Koran in Konflikt zu geraten, haben die Versicherer ein Geschäftsmodell namens Takaful entwickelt, was im Arabischen so viel wie „sich gegenseitig unterstützen“ bedeutet. Die Versicherten bilden dabei eine Solidargemeinschaft, die anstelle der Versicherungsgesellschaft das Risiko trägt. Ihre Beiträge zahlen sie als eine Art Spende, die jenen Mitgliedern zugute kommt, die einen Schadenfall erleiden. Aufgabe der Versicherungsgesellschaft sei es, die Prämien zu verwalten. „Wichtig ist, dass das Geld schariakonform angelegt wird“, sagt Müller. Branchen, die ihr Geld etwa mit Glücksspiel, Alkohol oder Sex verdienen, sind ebenso tabu wie zinslastige Investitionen. Offiziell dürfe die Versicherung auch keine Gewinne erwirtschaften, doch dies würden nur die wenigsten Gesellschaften befolgen. „Ein schariakonformer Rückversicherer muss in erster Linie die Versicherungsbedingungen sprachlich anpassen“, sagt Müller. So wird der Begriff „Zinsen“ durch „positiver Ertrag“ ersetzt. Auch hier dürften die Prämien nur gemäß den Regeln des Korans investiert werden.

Neben der Swiss Re, die islamkonforme Rückdeckungen für Takaful-Lebensversicherer anbietet, tummeln sich auch die Münchener Rück und die Hannover Rück im sogenannten Retakaful-Geschäft. „Vor dem Hintergrund, dass ein Viertel der Weltbevölkerung islamischen Glaubens ist, 70 Prozent davon jünger als 35 Jahre sind und der weltweite islamische Versicherungsmarkt bisher kaum entwickelt ist, sehen wir hier äußerst attraktive Wachstumschancen“, sagt Wilhelm Zeller, Vorstandsvorsitzender der Hannover Rück, die Ende vergangenen Jahres eine Retakaful-Tochtergesellschaft in Bahrain gegründet hat. Für 2007 rechnet die Hannover Rück mit einem Beitragsvolumen von knapp 20 Mio. $ für ihr weltweites Retakaful-Geschäft, bis zum Jahr 2010 sollen es 100 Mio. $ werden. Den inzwischen rund 100 Takaful-Erstversicherern in 20 Ländern würden derzeit nur wenige schariakonforme Rückversicherer mit geringer Zeichnungskapazität Schutz bieten. Sie profitieren davon, dass die Takaful-Versicherer verpflichtet sind, sich bei einer schariakonformen Gesellschaft rückzuversichern, und sich nur bei unzureichender Kapazität traditioneller Rückversicherungen bedienen können.

Zitat:

„Wichtig ist, dass das Geld schariakonform angelegt wird“ – Lukas Müller, Swiss Re –

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit