Versorgungslücken schließen

Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist begehrt wie nie: Zulagen und Steuervorteile machen die Riester-Verträge attraktiv. Aber sie haben auch einige Haken dsfgsd fs

Erst wollte sie niemand haben, jetzt ist sie ein Bestseller: Die Riester-Rente hat sich in Deutschland zum Verkaufsschlager gemausert. In diesen Wochen bringen die Anbieter den zehnmillionsten Vertrag an den Mann oder die Frau.

Der Staat fördert den Aufbau der privaten Altersvorsorge seit 2002. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Rente eingeführt, um Abschmelzungen bei den gesetzlichen Renten auszugleichen.

Eine der folgenreichsten Kürzungen: Die Rentenkassen rechnen bei künftigen Senioren weniger Ausbildungszeiten an. Bei den meisten Besserverdienenden wird sich das bemerkbar machen. Denn viele von ihnen haben studiert, sie werden deshalb große weiße Flecken in ihrer Rentenbiografie haben.

Wer für sein Alter sparen will, sollte dabei auf die Fördermittel des Staates zurückgreifen, ist der Renten- und Versicherungsberater Andreas Rebhan vom Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände überzeugt. „Das sind Geschenke, die man mitnehmen sollte.“

Bei der Riester-Rente fördert der Staat den Ausbau der Zusatzrente über Zulagen und Steuervorteile. „Riester-Verträge rechnen sich für jeden, auch für Gutverdienende“, betont der Experte. Zwar wird die Riester-Rente bei den meisten Bundesbürgern nicht ausreichen, um die Einkommenslücke im Alter zu schließen. „Aber sie ist ein Schritt, um dem Ziel näherzukommen.“

Die Zulagen des Staates betragen zurzeit für Erwachsene 114 Euro und für Kinder 138 Europro Kind. Ab dem kommenden Jahr erhalten Erwachsene jährlich 154 Euro, für Söhne und Töchter gibt es jeweils 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, bekommen die Eltern sogar 300 Euro.

Die Zulagen gibt es nicht bar. Sie fließen an den Anbieter, der den Vertrag führt, und das auch nur, wenn sie vom Kunden beantragt werden. Über diese Förderung hinaus können Riester-Sparer die Beiträge steuerlich geltend machen, und zwar bis zu 1575 Euro in diesem und 2100 Euro ab dem kommenden Jahr. Zulagen und Steuervorteil erhält jeder, der selbst oder dessen Ehepartner ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Kunden ab 2008 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag stecken. Mehr sollte es allerdings auch nicht sein, empfiehlt Berater Rebhan. Denn das würde sich nicht rentieren.

Riester-Verträge gibt es als konventionelle oder fondsgebundene Versicherungen, als Banksparpläne oder Investmentfonds-Vertrag. Der Kunde erhält bei klassischen Varianten eine Mindestverzinsung. Das ist bei den fondsgebundenen Varianten nicht der Fall. Dafür sind hier die Renditechancen höher. Bei allen Verträgen muss der Anbieter dem Kunden garantieren, dass mindestens die gezahlten Beiträge erhalten bleiben.

Die Riester-Rente ist zurzeit das unumstrittenste Instrument der privaten Altersvorsorge. Doch die Verträge haben durchaus Haken: Zu Rentenbeginn darf der Versicherer maximal 30 Prozent des Kapitals ausschütten, der Rest muss in Rentenzahlungen fließen. Wer den Ruhestand mit einer großen Investition beginnen will und deshalb viel Kapital brauchen wird, sollte das bedenken. Schlechte Karten hat außerdem, wer den Lebensabend im Ausland verbringen will. „Der Rentner muss sein Einkommen in Deutschland versteuern“, sagt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Wer für seine Einkünfte im Ruhestand in einem anderen Land Angaben an den Fiskus entrichtet, muss die staatliche Förderung zurückzahlen.

Vermögen, das bei Riester-Bankspar- und Investmentfonds-Verträgen angesammelt wird, kann der Kunde vererben. Bei Verheirateten können Witwe oder Witwer das Geld inklusive der Förderanteile übernehmen, wenn sie es auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Tun sie das nicht, müssen sie wie andere Erben die Förderanteile an den Staat zurückzahlen. Bei Rentenverträgen kommt es auf die jeweilige Vereinbarung an. Verabredet der Kunde eine Rentengarantiezeit und stirbt er kurz nach Zahlungsbeginn, erhält etwa die hinterbliebene Frau für den Rest der Garantiezeit die Zahlung. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, erbt auch niemand. Möglich ist auch die Regelung, dass bei Tod in der Ansparphase an die Hinterbliebenen eine Rente gezahlt wird.

Nicht vererbbar dagegen ist das Kapital, das Kunden im Rahmen einer Basisrente, der sogenannten Rürup-Rente, ansammeln. Stirbt der Kunde, wird das Geld auf das übrige Versichertenkollektiv verteilt. Die Basisrente, deren Konzept der Wirtschaftsweise und Namenspatron Bert Rürup entwickelt hat, hat der Gesetzgeber vor allem für Selbstständige vorgesehen. Bei diesen Verträgen fördert der Staat ausschließlich über die Steuer. Die Beiträge für die Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu einer Beitragszahlung von bis zu 20 000 Euro, bei Ehepaaren das Doppelte, können Kunden zurzeit 64 Prozent der Prämie von ihrem zu versteuerndem Einkommen abziehen. Ab 2008 sind es zwei Prozent mehr. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung auf die Freibeträge angerechnet, und zwar die vom Beschäftigten und die vom Arbeitgeber bezahlten. Bis zum Jahr 2025 steigt der abzugsfähige Satz auf 100 Prozent. Allerdings muss die spätere Rente versteuert werden.

„Gerade für Ältere kurz vor dem Ruhestand ist die Rürup-Rente sehr attraktiv“, sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Diese Kunden profitieren von den steuerlichen Vorteilen, wenn sie eine sehr hohe Summe auf einmal in den Vertrag stecken. Wer 2008 in einen Rürup-Vertrag 10 000 Euro investiert, kann davon 66 Prozent steuerlich geltend machen.

„Für Jüngere attraktiv ist die mögliche Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung“, sagt Schwark. Auch die Prämien sind absetzbar. Berater Rebhan hält nichts von der Rürup-Rente. „Die Rendite ist nicht attraktiv“, sagt er. „Kunden sollten nach Alternativen auf dem Kapitalmarkt suchen.“

Bild(er):

Gigantische Felsmonolithen im Monument Valley in Arizona. Das 120 Quadratkilometer große Gebiet ist seit 1958 ein Stammespark der Navajo und wird von den Indianern selbst verwaltet. Der Grand Canyon Skywalk über den Colorado River (u.) – Getty images/Bryce Pincham; laif/UPI

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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