Anbieter von Industriepolicen fürchten steigende Schäden
Von Herbert Fromme, Hannover Deutsche Manager geraten nach den Erfahrungen des Versicherers HDI-Gerling Industrie seit 2006 sehr viel eher in das Fadenkreuz von Staatsanwälten und Aktionären, die strafrechtlich relevante Vorwürfe wie beispielsweise Untreue erheben. Das führe zu einem spürbaren Anstieg der Schadenlast in der Industrie-Strafrechtsschutzversicherung, sagte Christian Hinsch, Vorstandschef des größten deutschen Industrieversicherers und Vorstandsmitglied der Muttergesellschaft Talanx. „Wir prüfen deutliche Preiserhöhungen sowie Bedingungsänderungen.“
Eine Sprecherin für den Konkurrenten Roland Rechtsschutz bestätigte den Trend. „2007 stieg die Zahl der Schäden bei uns um 8,5 Prozent“, sagte sie. Der Schadenaufwand sei noch deutlicher nach oben gegangen. Der Allianz-Konzern hat das Problem dagegen nicht. „Wir können in den Zahlen von 2007 gegenüber 2006 keine auffälligen Schwankungen erkennen“, sagte Karl-Walter Gutberlet, Vorstandsmitglied der Allianz Versicherung.
Seit zwei Jahren ermittelten die Staatsanwaltschaften verschärft in Sachverhalten, die bis dahin nicht verfolgt wurden, sagte Hinsch. „Es steht heute fast jeden Tag in der Zeitung, dass ein Manager in ein Ermittlungsverfahren verwickelt ist.“ Er sieht „die Spitze eines Eisbergs, der auf uns zukommt.“
Die Anwälte rechneten dabei nicht nach Gebührenordnungen, sondern nach individuell ausgehandelten Honorarvereinbarungen ab. Stundensätze von 450 Euro seien nicht selten. Dazu kämen hohe Gutachterkosten.
In sechs Fällen seien bereits Zahlungen von jeweils mehr als 1 Mio. Euro geleistet worden, hieß es beim HDI. Zwar seien vorsätzliche Taten grundsätzlich nicht versichert, dazu gehört eigentlich auch die oft vorgeworfene Untreue.
Zunächst muss der Versicherer zahlen, kommt es zu einem Gerichtsurteil, kann er das Geld vom Versicherten zurückverlangen. „Häufig werden diese Verfahren aber nicht durch ein Urteil beendet, sondern gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt“, sagte Hinsch. Dann sei die Rückforderung nicht möglich.
Quelle: Financial Times Deutschland
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