Taucher, Freizeitflieger und Hobby-Motorsportler brauchen besondere Unfallversicherungen
Der Segelflieger hatte Glück im Unglück. Beim Absturz seines Gleiters hatte er sich schwer verletzt und gilt seitdem zu 50 Prozent als Invalide. Immerhin bekommt er eine Entschädigung: Weil er das Segelflugzeug als Mitglied eines Sportvereins flog, war er versichert. Eine private Standard-Unfallversicherung hätte in dem Fall nicht gezahlt.
Im Verein ist Sport versicherungstechnisch gesehen am günstigsten. Die Landessportverbände haben Rahmenverträge mit Versicherern, 15 von 20 Landessportverbänden sind Kunden der Düsseldorfer Arag. „Über die Arag sind 21 Millionen Menschen in Sportvereinen versichert“, sagt ein Arag-Sprecher. Die Vereine schließen für die Mitglieder eine Unfall-, Haftpflicht-, Vermögensschaden-, Krankenzusatz- und für Auslandsaufenthalte eine Reisegepäckpolice ab.
Die Prämien sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. „Die Versicherungssummen variieren von Sportbund zu Sportbund“, sagt der Sprecher. In der Unfallversicherung gibt es bei Vollinvalidität zwischen 60 000 Euro und 250 000 Euro. Geld bekommen haben etwa der Angler, der beim Auswerfen des Köders eine Stromleitung erfasste und einen Stromschlag erlitt, oder drei Billardspieler, die auf der Anreise zu einem Turnier schwer verunglückten. Auch bei ausgefalleneren Hobbys wie Fallschirmspringen, Segelfliegen oder Motorrennsport gibt es Versicherungsschutz über den Verein, wenn dieser Mitglied in einem Landessportbund ist.
Individualisten können eine private Unfallversicherung abschließen. Sie gibt es in vielen Varianten: nur für Freizeit- oder mit Arbeitsunfällen, mit oder ohne Todesfallschutz. Fallen einzelne Körperteile aus, bekommt der Kunde einen Teil der Summe, die für Vollinvalidität vereinbart wurde. Ob es für eine verlorene Hand 50 Prozent oder 70 Prozent der Summe gibt, hängt von der sogenannten Gliedertaxe ab. Der Vergleich lohnt. Die Allianz etwa führt in der Gliedertaxe den Verlust der Stimme gar nicht auf, im Ernstfall entscheiden Gutachter. Die Ammerländer Versicherung dagegen sagt bei Stimmverlust eine Zahlung von 50 Prozent zu. Gute Verträge gibt es für unter 100 Euro.
„Verbraucher sollten eine genaue Bedarfsanalyse vornehmen“, sagt der Versicherungsberater Stefan Albers aus Montabaur. Eine Absicherung im Todesfall sollten nur Personen abschließen, die ihre Hinterbliebenen versorgen wollen.
Kunden sollten sich fragen, ob sie wirklich eine Police brauchen. Die Gefahr, durch einen Unfall Invalide zu werden, ist relativ gering. Unproblematisch ist der Abschluss vor allem für Kunden mit geringen Risiken. „Die Unfallversicherer betreiben Rosinenpickerei“, sagt Albers. Er empfiehlt, sich von unabhängigen Experten beraten zu lassen. „Die Vertragsbedingungen der Anbieter sind nicht leicht zu vergleichen“, sagt er. Oft verbergen sich hinter unverdächtigen Formulierungen Ausschlüsse. Wichtig ist, wie der Versicherer Vorerkrankungen behandelt. Hat der Kunde Arthrose im Knie, sollte er klären, ob der Versicherer im Ernstfall die Leistung kürzt.
Verbraucher sollten auf die besonderen Risiken ihrer Sportart achten. Verstümmelt ein Hai einen Taucher oder verletzt sich der Sportler am Riff, zahlt der Unfallversicherer in der Regel. Bei tauchspezifischen Gesundheitsstörungen ist das komplizierter. In der Basis-Unfallpolice von HDI-Gerling etwa sind bei Tauchern typische Schäden wie das Barotrauma nicht versichert. In der nur wenig teureren Exklusivversion aber schon. Diese Police kostet für Frauen und für Männer mit geringer Berufsgefährdung 113 Euro im Jahr für eine Versicherungssumme von 100 000 Euro bei Invalidität. Ausgeschlossen sind bei diesen Verträgen Leistungen für Unfälle durch bestimmte Luftsportarten oder Rennveranstaltungen mit motorisierten Fahrzeugen. „Diese Risiken können aber in der Regel gegen eine Zusatzprämie eingeschlossen werden“, sagt Heinz Dohmen, Produktentwickler in der Unfallversicherung bei HDI-Gerling. Die Kosten hängen vom Risiko ab. „Bei Gleitschirmfliegern gibt es viele Unfälle, relativ oft mit Todesfolge“, berichtet er. Kunden müssen mit dem Dreifachen des normalen Preises rechnen.
Auch Hobbybergsteiger sind über die normale Unfallpolice versichert. Stürzt der Kunde im Himalaja in eine Gletscherspalte und zieht sich aufgrund der langwierigen Rettungsaktion Erfrierungen zu, zahlt der Versicherer. Frieren die Zehen aber im Basislager während eines Schneesturms ab, gibt es nichts.
Bild(er):
Nicht ohne meine Unfallpolice: Taucher und andere Extremsportler sollten auf die richtige Unfallversicherung achten – Getty Images
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
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