Tragen Verbraucher durch Zeckenbisse bleibende Schäden davon, haben sie nun die Chance, dass die private Unfallversicherung dafür aufkommt. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hin. Liegen der Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde, erkennt der Versicherer den Zeckenbiss als „plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ an. Bisher erhielten Kunden meist kein Geld, wenn sie nach einem Zeckenbiss aufgrund einer Borreliose oder einer Rückenmarkserkrankung dauerhafte Schäden erlitten. Die Umstellung der Verträge erfolgt aber nicht automatisch, Kunden müssen sie verlangen. Hat der Anbieter seine Policen noch nicht angepasst, müssen Verbraucher das Zeckenbissrisiko gegen einen Zuschlag mitversichern.
Quelle: Financial Times Deutschland
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