Der starke Wettbewerb zwingt die Versicherer zu großen Zugeständnissen bei Preisen und Bedingungen. Das hilft vor allem Mittelständlern
Unternehmen konnten selten so entspannt wie heute D&O-Policen abschließen. Nicht nur die Preise sind niedrig, auch die Bedingungen sind für die Kunden so gut wie nie.
Machte ein Manager früher einen Fehler mit bösen Folgen, flog er schlimmstenfalls aus dem Unternehmen, oft mit einer satten Abfindung. Heute fordern Anleger, Eigentümer oder Kontrollorgane nach einem teuren Fehler rabiat Schadenersatz. Unternehmen können ihr Führungspersonal mit einer Directors‘ and Officers‘ Liability (D&O) dagegen versichern, diese Forderungen erfüllen zu müssen. Klagen Anleger erfolgreich auf Schadenersatz, weil sie sich von einem Vorstand hinters Licht geführt fühlen, zahlt der Versicherer. Eine Besonderheit in Deutschland ist die sogenannte Innenhaftung. Ohne sie ist in Deutschland eine D&O-Police nichts wert. Fordert das Unternehmen vom eigenen Manager wegen einer Pflichtverletzung zu Recht eine Entschädigung, kommt der Versicherer dafür auf.
„Es gibt bei mittelständischen Unternehmen einen deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme der Police“, sagt Ralf Kaske vom Versicherungsmakler Marsh. „In vielen Fällen ist der Anspruch haltlos“, sagt er. Wollen Firmen zum Beispiel den Geschäftsführer loswerden und der stellt Forderungen, kontern sie mit einem Schadenersatzanspruch. Der D&O-Anbieter ist auch Rechtsschutzversicherer für den Geschäftsführer, er wehrt den unbegründeten Anspruch ab. „Der D&O-Vertrag sollte vorsehen, dass der Versicherer die Abwehrkosten auch vor Eintritt des Versicherungsfalls übernimmt“, sagt er. Spürt der Geschäftsführer, dass sich über ihm etwas zusammenbraut, kann er sich prophylaktisch beraten lassen.
Der Wettbewerb unter den mehr als 20 D&O-Anbietern in Deutschland ist hart. „Häufig gibt es bei neuen Verträgen die Kombination aus einer Verbesserung beim Preis und den Bedingungen“, sagt Michael Ullrich, D&O-Spezialist von Zurich.
Für eine Deckungssumme von 100 000 Euro müssen Firmen nach Angaben von HDI-Gerling auf dem Markt etwa 400 bis 1000 Euro im Jahr zahlen. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50 und 250 Mio. Euro sind bei Versicherern besonders begehrt. Sie zahlen für eine Deckungssumme von ein bis zwei Mio. Euro je nach Risiko und Branche im Schnitt zwischen 5000 und 10 000 Euro.
Vor allem für diese beliebten Kunden ist viel verhandelbar. Noch vor wenigen Jahren klagten Manager, dass ihre Verträge löchrig wie ein Schweizer Käse seien, weil Versicherer auf viele Ausschlüsse bestanden. Sie wollten unter anderem, dass sich Firmen von Managern trennen und sie verklagen, wenn sie einen Anspruch gegen sie geltend machen. So etwas müssen Kunden nicht mehr akzeptieren. Änderungen gibt es bei den vorvertraglichen Anzeigepflichten. Bei unvollständigen Angaben im Antragsformular fackelten die Versicherer nicht lange, der Vertrag war nichtig. Heute sind sie großzügiger. Bei Neuverträgen fassen sie den Kreis der Personen kleiner, die über Vorschäden Auskunft geben müssen.
Kulanter gehen die meisten Versicherer auch mit Eigenschäden um. Machen Miteigentümer einer GmbH einen teuren Fehler, können die übrigen Eigentümer Schadenersatz verlangen. Früher ging der Inhaber leer aus, der den Fehler verursachte. Der Versicherer zog bei der Regulierung dessen Anteil ab. Heute tragen viele den Gesamtschaden. „Für mittelständische Unternehmen ist das sehr wichtig“, sagt der Düsseldorfer Makler Michael Hendricks. Das Problem: Viele Kunden verwechseln die Police mit einem Bilanzschutz. „Die Kunden werden die Ansprüche hart durchsetzen müssen“, sagt er.
Zitat:
“ „In vielen Fällen ist der Anspruch haltlos“ “ – Ralf Kaske, Marsh –
Anja Krüger
Quelle: Financial Times Deutschland
Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Diskutieren Sie mit
Kommentare sind unseren Abonnenten vorbehalten. Bitte melden Sie sich an oder erwerben Sie hier ein Abo