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Wenn die Polizei im Betrieb auftaucht, sollten Manager sofort einen Anwaltholen

Eigentlich waren die Ermittler wegen eines Arbeitsunfalls am Vortag ins Unternehmen gekommen. Doch das war dem Geschäftsführer nicht klar. In der Aufregung erzählte er den Polizisten von den Giftfässern im Hof – und hatte gleich das nächste Problem am Hals.

„Wir erleben es oft, dass sich Beschuldigte durch ihr aufgeregtes Verhalten in weitere Schwierigkeiten bringen“, sagt Meike Heidenreich, Leiterin Rechtsschutz Industrie beim Versicherer HDI-Gerling. Die Gesellschaft bietet Unternehmen Strafrechtsschutz-Policen an. Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden haben in den vergangenen Jahren enorm aufgerüstet. Auch wenn sich Manager penibel an die Gesetze halten, müssen sie immer mehr damit rechnen, dass ihre Firma ins Fadenkreuz der Ermittler gelangt. Darauf sollten sie vorbereitet sein.

Eine Versicherung reicht dazu nicht. „Im Unternehmen sollten klare Richtlinien existieren, was geschieht, wenn die Polizei oder der Staatsanwalt vor der Tür steht“, sagt Heidenreich. Der Pförtner sollte eine Liste mit den Personen haben, die er im Ernstfall sofort anruft. Justizangelegenheiten sind Chefsache. „Firmen sollten definieren, wer mit Ermittlern reden darf“, rät sie. Es kann fatale Folgen haben, wenn ein unzufriedener Mitarbeiter den Polizisten all das erzählt, was er schon immer auf dem Herzen hatte. Der Versicherer stellt Rechtsschutzkunden einen 28-seitigen Leitfaden mit wichtigen Informationen und Tipps zur Verfügung. Darin finden sie eine Telefonnummer, über die sie rund um die Uhr Beratung einholen und juristischen Beistand abrufen können. „Wichtig ist: Bei Ermittlungen möglichst früh einen Anwalt hinzuziehen“, betont Heidenreich.

Rechtsschutzversicherer, die wie Arag oder Roland kleinere Firmen als Kunden haben, bieten auch Strafrechtsschutz an, haben aber keinen Vorsorgeservice. Auch sie raten Kunden, ohne Anwalt nicht mit Ermittlern zu reden. „Gerade bei kleineren Gewerbetreibenden passiert es, dass sie sich bei Ermittlungen um Kopf und Kragen reden“, sagt ein Arag-Sprecher.

Bei der Vorbereitung auf den Ernstfall können Firmen auf spezialisierte Unternehmensberater zurückgreifen. Dazu gehört der Anbieter „Krisennavigator“, ein Spin-off der Universität Kiel. Häufig ist für Firmen der Besuch des Staatsanwalts weniger schlimm als die Tatsache, dass er publik wird. „Die Justiz hat eine hohe Glaubwürdigkeit“, sagt Frank Roselieb vom „Krisennavigator“. „Wird gegen Unternehmen ermittelt, gelten sie in der Öffentlichkeit als schuldig.“ Solchen Reputationsschäden können Firmen vorbeugen, indem sie in ruhigen Zeiten Strategien für verschiedene Szenarien entwickeln. Der „Krisennavigator“ hat gemeinsam mit 380 Unternehmen Leitlinien und Checklisten für den möglichen Ernstfall erstellt. Tritt er ein, richten diese Firmen und die Berater einen Krisenstab ein, der die erforderliche Taktik festlegt.

Zitat:

„Firmen sollten definieren, wer mit Ermittlern reden darf“ – Meike Heidenreich, HDI-Gerling –

Quelle: Financial Times Deutschland

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